FAQ - Häufige Fragen zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit
Die folgende Liste gibt Ihnen Antworten auf häufige Fragen.
Bitte ziehen Sie die Liste zunächst zu Rate. Sollte Ihre Frage
nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie bitte die in der
Liste benannte zuständige Person oder Stelle.
Beachten Sie bitte, dass der Studiengang ab dem
Wintersemester 2024/25 den Namen "Masterstudiengang Soziale
Arbeit" trägt. Bis zum Auslaufen der Prüfungsordnung
"Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit" wird immer dann,
wenn beide Studienmodelle gemeint sind, die Bezeichnung
"Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit" gewählt.
Sobald die neue Fachprüfungsordnung veröffentlicht ist, werden
an dieser Stelle Fragen zum neuen Master Soziale Arbeit
ausführlich beantwortet.
A) Vor dem Master: Fragen zur
Bewerbung/Zulassung/Einschreibung zum Masterstudium Soziale
Arbeit
B) Inhaltliche Fragen zum
Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit, zur
Studieneinführung, Studienorganisation und zur
Fachstudienberatung
C) Fragen zu den Tagungsbesuchen in
Modul 1
D) Fragen zu früheren
Prüfungsordnungen und zum Wechsel in den neuen
Master
E) Verteiler-Liste für
Masterstudierende (Bildung und) Soziale Arbeit und
Verteiler-Liste für Studieninteressierte
A) Vor dem Master: Fragen zur
Bewerbung/Zulassung/Einschreibung zum Masterstudium Soziale
Arbeit
1. Wie kann ich mich
für einen Studienplatz im Masterstudiengang Soziale Arbeit
bewerben?
- Die Bewerbung erfolgt über das Portal Unisono.
Um sich zu bewerben, erstellen Sie bitte im ersten
Schritt
hier einen Bewerberzugang. An die im
Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse
erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum
Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt finden Sie
unter "Online-Bewerbung" den Masterstudiengang
Soziale Arbeit, für den Sie sich dann bewerben
können. Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung für
das alte Studienmodell "Masterstudiengang Bildung
und Soziale Arbeit" nicht mehr möglich ist.
2. Wann kann ich
mich für einen Studienplatz bewerben?
- Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25
waren vom 15. Mai bis zum 10. September 2024
(verlängerte Bewerbungsfrist) über das
unisono-Bewerbungsportal der Universität Siegen
möglich. Das Bewerbungsportal wird im Mai 2025 wieder für das Wintersemester 2025/26 freigegeben. Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung
nur noch für das neue Studienmodell
"Masterstudiengang Soziale Arbeit" möglich
ist.
3. Welches sind die
Zugangsvoraussetzungen?
- Wenn Sie über einen der zum Zugang
berechtigenden Abschlüsse (z.B. Bachelor of Arts in
Sozialer Arbeit/Social
Work/Erziehungswissenschaft/Sozialpädagogik) oder
über einen vergleichbaren Abschluss verfügen,
mindestens mit der Note „gut“ (2,5) abgeschlossen
und sich fristgerecht beworben haben, erfolgt die
Zulassung durch das Prüfungsamt zeitnah. Alle
Bewerber*innen, die die genannten Bedingungen
erfüllen, werden zugelassen. Im Zweifelsfall
entscheidet der Prüfungsausschuss. Sollten Sie das
Abschlusszeugnis noch nicht vorweisen können,
werden Sie unter Vorbehalt zugelassen. Sie müssen
es bis zu der vom Prüfungsausschuss gesetzten Frist
nachreichen. Ansonsten erlischt die vorläufige
Zulassung.
4. Was ist, wenn ich
einen anderen als einen der zum Zugang berechtigenden
Bachelorabschlüsse habe?
- Auch wenn Sie über einen anderen
erziehungswissenschaftlichen Abschluss oder einen
Bachelor in der Sozialen Arbeit (z.B. Bachelor
Pädagogik der Kindheit, Bachelor
Rehabilitationspädagogik, Bachelor
Sozialmanagement) und die erforderliche Note
(mindestens 2,5) verfügen, können Sie sich für
einen Master-Studienplatz bewerben. Eine
Vergleichbarkeit der vorgenannten Anschlüsse mit
den zur Zulassung berechtigenden Abschlüssen ist
wahrscheinlich. Sollten Sie über einen anderen als
einen der oben genannten Abschlüsse verfügen (z.B.
einen Bachelor in Psychologie oder Soziologie), ist
eine Vergleichbarkeit mit den zur Zulassung
berechtigenden Abschlüssen weniger wahrscheinlich.
Sie können sich trotzdem bewerben, eine Prüfung der
Vergleichbarkeit ist jedoch ausschließlich im
Rahmen des Zulassungsverfahrens (also nach
erfolgter Bewerbung) möglich.
5. Wann kann ich
mich einschreiben?
- Die Einschreibungsfrist wird im schriftlichen
Zulassungsbescheid des Prüfungsausschusses
mitgeteilt.
6. Wo finde ich die
aktuelle Prüfungsordnung?
7. Ich interessiere
mich für ein Masterstudium Soziale Arbeit. Wie erhalte ich
wichtige Informationen für Masterinteressierte?
- Sie können sich auf der Homepage und in dieser
FAQ-Liste informieren. Außerdem können Sie den
E-Mail-Verteiler für Masterinteressierte
abonnieren. Im Mai, Juni und Juli eines jeden
Jahres finden Informationsveranstaltungen zum
Masterstudium statt, zu der Sie eingeladen werden.
Zur Anmeldung
8. Wann findet die
nächste Infoveranstaltung zum Masterstudium Soziale Arbeit
statt?
- Die Infoveranstaltungen finden von Mai bis Juli
eines Jahres - als Veranstaltungen in Präsenz oder
Online - statt (2025: 15. Mai, 11. Juni und 08.
Juli). Die genauen Daten zu diesen Veranstaltungen finden Sie in
unisono
unter "Veranstaltungen suchen" -> "Suchbegriff"
eingeben: 2EP100208V. Wenn Sie an der Uni Siegen
eingeschrieben sind (auch in einem anderen
Studiengang), melden Sie sich bitte in unisono zu
einer der Veranstaltungen (Gruppen) an. Wenn Sie
(noch) nicht eingeschrieben sind, melden Sie sich
bitte per E-Mail (an master@biso.uni-siegen.de)
an.
9. Ich habe Studien-
und Prüfungsleistungen in einem anderen Masterstudiengang
erbracht. Können diese angerechnet werden?
10. Ich habe weitere
Fragen zur Bewerbung, Zulassung und zur Anrechnung vorab
erbrachter Leistungen. An wen kann ich mich wenden?
- Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang
Bildung und Soziale Arbeit
Adolf-Reichwein-Str. 2, D-57068 Siegen
Frau Katharina Morez, Sachbearbeiterin im
Prüfungsamt Soziale Arbeit
Raum AR-K 106
E-Mail-Adresse
Sprechzeiten des Prüfungsamtes
11. Ich habe weitere
Fragen zur Einschreibung. An wen kann ich mich wenden?
12. Kann ich während
des Bachelorstudiums Soziale Arbeit (BASA) oder Pädagogik:
Entwicklung und Inklusion (BAStEI) bereits Leistungen für
den Master Soziale Arbeit erbringen? Was muss ich
beachten?
- Ja. Sie können in der Schlussphase Ihres
Studiums BASA oder BAStEI bereits Studienleistungen
(nicht: Prüfungsleistungen) für den
Masterstudiengang Soziale Arbeit erbringen - sofern
es Seminarplätze gibt. Das kann sinnvoll sein, wenn
Sie die Zeit bis zum Beginn des Masterstudiums
überbrücken wollen. Voraussetzung ist, dass Sie
bereits 140 Leistungspunkte in dem vorgenannten
Bachelorstudium erbracht haben und dass Sie zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung eingeschrieben
sind. Eine Anmeldung zu der Studienleistung ist in
diesem Fall nicht über unisono möglich. Melden Sie
sich bitte während des Anmeldezeitraums per E-Mail
an das Prüfungsamt zu der Leistung an. Zur
Bestätigung der erbrachten Leistung nutzen Sie
bitte den
Belegbogen (Scheinvordruck). Die Leistung
können Sie sich nach Einschreibung in den
Masterstudiengang Soziale Arbeit beim Prüfungsamt
anrechnen lassen. Der Besuch des
Studieneinführungsseminars (Mastermodul 1, 1 LP)
wird vor dem Erwerb von weiteren Leistungen für den
Master empfohlen.
13. Muss ich
eingeschrieben sein, um vor dem Masterstudium Leistungen zu
erbringen, die mir dann nach Einschreibung in den Master
angerechnet werden können?
- Ja. Die Erbringung von Leistungen setzt stets
die formale Einschreibung voraus. Sollten Sie den
zum Zugang zum Masterstudium berechtigenden
Studiengang bereits abgeschlossen haben, können Sie
laut Beschluss des Prüfungsausschusses auch in
einem anderen, zulassungsfreien Studiengang
eingeschrieben sein, um Leistungen für den
Masterstudiengang Soziale Arbeit zu erbringen.
14. Ich habe die
Aufnahme zum Masterstudium im Wintersemester verpasst, weil
ich den Bachelor noch nicht abgeschlossen hatte. Muss ich
nun ein Jahr bis zur Studienaufnahme warten? Wie kann ich
die Zeit bis zum Masterbeginn sinnvoll überbrücken?
- Die Aufnahme in den Masterstudiengang Soziale
Arbeit ist einmal im Jahr möglich, jeweils zum
Wintersemester. Dazu ist es notwendig, dass Sie im
Sommersemester vor dem Studienbeginn das
Bachelorstudium BASA oder BAStEI erfolgreich
abgeschlossen haben. Sollten Sie nicht rechtzeitig
fertig werden, so könnte es zur Überbrückung der
Zeit bis zum nächsten Studienbeginn sinnvoll sein,
Studienleistungen für den Master vorab zu
erbringen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie in
BASA bzw. BAStEI eingeschrieben sind und bereits
140 Leistungspunkte in dem Bachelorstudium erworben
haben. Sollten Sie den zum Zugang zum Masterstudium
berechtigenden Studiengang bereits abgeschlossen
haben, können Sie laut Beschluss des
Prüfungsausschusses auch in einem anderen,
zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sein,
um Leistungen für den Masterstudiengang Soziale
Arbeit zu erbringen. Eine Anmeldung zu der
Studienleistung ist in diesem Fall nicht über
unisono möglich. Melden Sie sich bitte während des
Anmeldezeitraums per E-Mail an das Prüfungsamt zu
der Leistung an. Zur Bestätigung der erbrachten
Leistung nutzen Sie bitte den
Belegbogen (Scheinvordruck). Nach Einschreibung
in den Masterstudiengang können Sie sich die vorab
erbrachten Leistungen für den Master anrechnen
lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars
(Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von
weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
15. Mein zum Zugang
zum Master berechtigender Bachelorabschluss führt nicht zur
staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw.
Sozialpädagoge/in. Kann ich die staatliche Anerkennung mit
dem Master (Bildung und) Soziale Arbeit erwerben?
- Nein, das ist nicht möglich, auch nicht durch
die Erbringung von Zusatzleistungen. In Verbindung
mit dem Masterstudiengang Bildung und Soziale
Arbeit wird die staatliche Anerkennung nicht
verliehen. Die staatliche Anerkennung ist mit
bestimmten Bachelorabschlüssen (z.B. Bachelor
Soziale Arbeit der Universität Siegen) verbunden
und kann in der Regel nur an dem Ort der Hochschule
erworben werden, an dem Sie Ihren Bachelorabschluss
gemacht haben. Hierzu gelten länderspezifische
Regelungen, z.B. das
Sozialberufe-Anerkennungsgesetz NRW (SoBAG).
16. Führt der
Masterabschluss (Bildung und) Soziale Arbeit zur Zulassung
zur psychotherapeutischen Ausbildung?
- Aufgrund fehlender Zuständigkeit können wir
leider keine Information und/oder Beratung zu
diesem Thema anbieten. Informieren Sie sich bitte
bei dem zuständigen
Landesprüfungsamt.
B) Inhaltliche Fragen zum Masterstudium
(Bildung und) Soziale Arbeit, zur Studieneinführung,
Studienorganisation und zur Fachstudienberatung
1. Wo kann ich mich
zur ersten Orientierung über die Inhalte und Schwerpunkte
des Studiums informieren?
2. Ich beabsichtige,
im Wintersemester mit dem Masterstudium Soziale Arbeit zu
beginnen. Welche Studieneinführungsveranstaltungen werden
angeboten?
- Zur Flexibilisierung und Erleichterung des
Studieneinstiegs in den Masterstudiengang Soziale
Arbeit wird das Studieneinführungsseminar (1 SWS)
seit dem Sommersemester 2023 in Form von frei
wählbaren Einzelveranstaltungen angeboten, die über
das Sommersemester (vor dem eigentlichen
Studienbeginn) und das Wintersemester des
Studienbeginns verteilt sind (1 Arbeitseinheit
entspricht einer Seminarsitzung von 1,5 Stunden).
Veranstaltungen können schon vor dem eigentlichen
Studienbeginn besucht werden:
- Im Sommersemester (aktuelle Zeiten
und Orte siehe Veranstaltungsnummer 2EP100208V in
unisono):
- Informationsveranstaltung zum Masterstudium
Soziale Arbeit (drei Alternativtermine am 15. Mai,
11. Juni und 08. Juli 2025, je 1
Arbeitseinheit)
- Montag, 08. September 2025: Kompakttag mit
Einführung, Stundenplangestaltung und Bildung von
Arbeits- und Interessengruppen (5
Arbeitseinheiten). Hinweis: Der Kompakttag
ist auch unter der Veranstaltungsnummer 2EP100200V
im Wintersemester aufgeführt!
- Im Wintersemester (aktuelle Termine
in unisono, Veranstaltungsnummer
2EP100200V):
- Freitagnachmittag in der ersten Semesterwoche
(18. Oktober 2025) zur Präsentation der
Studienschwerpunkte und zum Kennenlernen der
verantwortlichen Lehrenden (3
Arbeitseinheiten)
- Zwei eineinhalbstündige Termine zum
Kennenlernen der zusätzlichen Angebote und
Möglichkeiten an der Universität Siegen und zur
Begleitung im weiteren Studienverlauf (je 1
Arbeitseinheit)
- Abschlusstermin am Semesterende mit Rückblick
auf das erste und Ausblick auf das zweite Semester
(1 Arbeitseinheit)
3. Was muss ich tun,
um den Leistungspunkt in Modul 1 (Studieneinführung) zu
erlangen?
- Um den Leistungspunkt in Modul 1
(Studieneinführung) zu erlangen, sollten Sie an
mindestens sechs Arbeitseinheiten, die im Sommer-
bzw. Wintersemester angeboten werden, aktiv
mitarbeiten und sich an einem Sitzungsprotokoll
(über die Plattform SharePoint) beteiligen. Die
infrage kommenden Veranstaltungen sind folgende (1
Arbeitseinheit entspricht einer Seminarsitzung von
1,5 Stunden):
- Im Sommersemester (aktuelle Zeiten
und Orte siehe Veranstaltungsnummer 2EP100208V in
unisono)
- Informationsveranstaltung zum Masterstudium
Soziale Arbeit (drei Alternativtermine: 15. Mai,
11. Juni und 08. Juli 2025, je 1
Arbeitseinheit)
- Montag, 08. September 2025: Kompakttag mit
Einführung, Stundenplangestaltung und Bildung von
Arbeits- und Interessengruppen (5 Arbeitseinheiten)
Hinweis: Der Kompakttag ist auch unter der
Veranstaltungsnummer 2EP100200V im Wintersemester
aufgeführt!
- Im Wintersemester (aktuelle Termine
in unisono, Veranstaltungsnummer
2EP100200V):
- Freitagnachmittag in der ersten Semesterwoche
(18. Oktober 2025) zur Präsentation der
Studienschwerpunkte und zum Kennenlernen der
verantwortlichen Lehrenden (3
Arbeitseinheiten)
- Zwei eineinhalbstündige Termine zum
Kennenlernen der zusätzlichen Angebote und
Möglichkeiten an der Universität Siegen und zur
Begleitung im weiteren Studienverlauf (je 1
Arbeitseinheit)
- Abschlusstermin am Semesterende mit Rückblick
auf das erste und Ausblick auf das zweite Semester
(1 Arbeitseinheit)
4. Ich kann an einer
Studieneinführungsveranstaltung nicht teilnehmen. Kann ich
alternativ eine andere Veranstaltung wählen?
- Das Modulelement kann flexibel im
Sommersemester, im Wintersemester oder in einer
Mischung aus Sommer- und Wintersemester belegt
werden. Zu jeder Veranstaltung gibt es
Alternativen, die Sie wählen können.
5. Wenn ich nicht an
dem Kompakttag zur Einführung und Stundenplangestaltung im
September teilnehmen konnte, wie komme ich dann zu meinem
Stundenplan, und wie kann ich Kurse belegen?
- Bei der Veranstaltung am 09. September 2024
können Sie Unterstützung in der
Stundenplangestaltung und bei der Kursbelegung
erhalten. Wenn Sie nicht an der Veranstaltung
teilnehmen konnten, ist das Erstellen eines
Stundenplans und die Belegung von Kursen auch
eigenständig möglich.
- Bei den Kursbelegungen orientieren Sie sich
bitte an den folgenden Empfehlungen zur Wahl der
Kurse im ersten Semester:
-
Vollzeitstudierende
-
Teilzeitstudierende
- Das Vorlesungsverzeichnis für das WiSe 2024/25
(unisono) wird
Ende Juli 2024 veröffentlicht. Auf die
Kursinformationen können Sie ab dem
Veröffentlichungszeitpunkt auch zugreifen, wenn Sie
noch nicht eingeschrieben sind und noch keine
Zugangsdaten haben. Gehen Sie dazu auf
"Veranstaltungen", anschließend auf
"Vorlesungsverzeichnis anzeigen" und wählen über
"Master-Studiengänge" "Soziale Arbeit" aus. Sie
sehen dann eine Liste der Module und darunter die
einzelnen Modulelemente und Seminare. Für die
Belegung der Kurse sind die unisono-Zugangsdaten
spätestens erforderlich. Es gibt drei
Belegungsfristen: Die erste Belegungsfrist beginnt
Mitte August, die zweite Belegungsfrist beginnt
Mitte September, die dritte Belegungsfrist beginnt
Anfang Oktober und reicht in die Vorlesungszeit
hinein. Damit ist die Belegung von Kursen bis zur
ersten oder zweiten Vorlesungswoche möglich.
6. Wie melde ich
mich zu den Studieneinführungsveranstaltungen an?
- Wenn Sie an der Uni Siegen eingeschrieben sind
(auch in einem anderen Studiengang), melden Sie
sich bitte in unisono zu den Veranstaltungen an
(bei Belegung im Sommersemester:
Veranstaltungsnummer 2EP100208V, bei Belegung im
Wintersemester: Veranstaltungsnummer 2EP100200V).
Wenn Sie (noch) nicht eingeschrieben sind, melden
Sie sich bitte per E-Mail (an
Master@biso.uni-siegen.de) an.
7. Wann melde ich
mich zu der Studienleistung in Modul 1 an?
- Die Anmeldung zur Studienleistung in unisono
erfolgt immer im Wintersemester – unabhängig davon,
ob Sie im Sommersemester Einzelveranstaltungen
besucht haben.
8. Gibt es einen
Studienverlaufsplan, und wie soll ich diesen benutzen?
- Studienverlaufspläne (Vollzeit bzw. Teilzeit)
finden Sie in der Fachprüfungsordnung (FPO Master
Soziale Arbeit.
- Die Studienverlaufspläne geben die empfohlene
Verteilung der Leistungspunkte über die
Regelstudienzeit von vier (Vollzeitstudierende)
bzw. acht Semestern (Teilzeitstudierende) wieder.
Das Masterstudium ist weitgehend flexibilisiert,
das heißt: Die Reihenfolge der Modulelemente bzw.
Seminare, die Sie besuchen, ist in den meisten
Fällen nicht vorgeschrieben, sondern flexibel
handhabbar (es wird empfohlen, ein Modul innerhalb
von ein bis zwei Semestern abzuschließen).
- Eine Ausnahme bilden die Module
Studieneinführung und
Forschungsmethoden/Forschungspraxis I und II. Das
Studieneinführungsseminar sollte im ersten Semester
belegt werden. Das Forschungspraxisseminar startet
regelmäßig im Wintersemester (Modulelement
2MASAMA15.2)und wird in den folgenden beiden
Semestern in der Regel bei der/demselben Lehrenden
und mit derselben Seminargruppe fortgeführt
(2MASAMA16.1 und -16.2).
9. Ich habe gehört,
man kann den Masterstudiengang in Teilzeit oder Vollzeit
studieren. Worauf ist dabei zu achten?
- Im Teilzeitstudiengang werden grundsätzlich
dieselben Modulelemente, Veranstaltungen, Studien-
und Prüfungsleistungen belegt bzw. erworben wie im
Vollzeitstudiengang, lediglich die Regelstudienzeit
variiert: Beim Vollzeitstudiengang beträgt sie vier
Semester, beim Teilzeitstudiengang acht Semester.
Wir empfehlen, den Vollzeitstudiengang zu belegen,
wenn Sie zeitlich nicht oder wenig durch Arbeit
bzw. andere Verpflichtungen (z.B. Care Work) oder
Belastungen eingeschränkt sind. Der
Teilzeitstudiengang empfiehlt sich zum Beispiel für
Berufstätige in Teilzeit oder Care Worker:innen,
die ein begrenztes zeitliches Kontingent für das
Studium aufbringen können. Beachten Sie dabei, dass
die Regelstudienzeit nicht identisch ist mit der
tatsächlichen Studiendauer, sondern in erster Linie
davon abhängt, wie viele Studien- und
Prüfungsleistungen Sie pro Semester erwerben
können. Zu den möglichen Auswirkungen der
Studiendauer beim BAföG-Bezug informieren Sie sich
bitte beim Studentenwerk
Siegen. Beachten Sie bitte auch, dass die
Studierendenbeiträge pro Semester beim Vollzeit-
und Teilzeitstudiengang gleich sind.
10. Ich habe gehört,
das Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit
(Vollzeit/Teilzeit) sei flexibel studierbar. Was bedeutet
das?
- Die flexible Studierbarkeit zeigt sich vor
allem durch die Möglichkeit in den meisten Modulen,
die Modulelemente in einer beliebigen Reihenfolge
zu studieren (gilt nicht in den Modulen
Forschungsmethoden/Forschungspraxis) - auch
abweichend zum exemplarischen Studienverlauf
(Anlage der FPO-M). Dadurch kann der Stundenplan
von Semester zu Semester nach den eigenen
zeitlichen Möglichkeiten ausgestaltet werden. Auch
ist es möglich, den Umfang der belegten Seminare
bzw. der erworbenen Leistungspunkte von Semester zu
Semester zu variieren. Die Seminare sind über die
ganze Woche sowie das Wochenende verteilt und es
gibt keine exklusiven Veranstaltungen für
Teilzeitstudierende. Alle Veranstaltungen können
also von allen Masterstudierenden Soziale Arbeit
belegt werden. Bei einem durchschnittlichen Erwerb
von 30 Leistungspunkten (LP) pro Semester beträgt
die Regelstudienzeit vier Semester, bei 15 LP acht
Semester. Daneben ist – je nach dem Umfang des
Leistungserwerbs - auch eine individuelle
Studiendauer von z.B. fünf, sechs, sieben oder neun
Semestern möglich. Flexibilität auf Seiten der
Studienorganisation zeigt sich auch beim
Studienabschluss: Die meisten Modulelemente bzw.
Seminare werden einmal im Jahr angeboten, sodass in
einer Regelstudienzeit von vier Semestern
mindestens zweimal die Möglichkeit besteht, ein
Seminar zu belegen. Wird kurz vor dem
Studienabschluss ein Seminar benötigt, welches von
Seiten der Hochschule nicht turnusgemäß angeboten
werden konnte, oder es konnte - trotz
stattfindenden Seminars - kein Seminarplatz zur
Verfügung gestellt werden, so kann beim Prüfungsamt
die Anrechnung einer alternativen Seminarleistung
beantragt werden.
11. Ich will in
Vollzeit studieren. Welche Seminare sollte ich im ersten
Semester belegen?
- Beispiel für die Wahl der Seminare im ersten
Semester (Exemplarischer Studienverlauf bei Studium
in Vollzeit):
- Modul 2MASAMA01: Belegung des
Studieneinführungsseminars (1 LP) und Reflexion
eines Tagungsbesuchs (1 LP)
Modul 2MASAMA02: Belegung eines der Seminare in
Modulelement 2.1 oder 2.2 (3 LP)
Module 2MASAMA03 bis -05 bzw. 1SOWIMAEX02: Belegung
eines Seminars in einem ersten Wahlpflichtmodul zu
"Grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer
Arbeit" und Erbringung einer benoteten
Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche
Hausarbeit) (3 + 3 = 6 LP)
Module 2MASAMA06 bis -14: Belegung eines Seminars
im ersten Modul des gewählten "Interdisziplinären
Schwerpunktbereichs" und Erbringung einer benoteten
Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche
Hausarbeit) (4 + 4 = 8 LP)
Module 2MASAMA06 bis -14: Belegung eines Seminars
im zweiten Modul des gewählten "Interdisziplinären
Schwerpunktbereichs"(4 LP)
Modul 2MASAMA15:
Forschungsmethoden/Forschungspraxis I: Belegung
eines Seminars 'Forschungsmethoden' in Modulelement
2MASAMA15.1 und eines
Forschungspraxisseminars/-workshops in Modulelement
2MASAMA15.2 (3 + 3 = 6 LP)
- Gesamt: 29 LP
12. Ich will in
Teilzeit studieren. Welche Seminare sollte ich im ersten
Semester belegen?
- Im Falle eines Teilzeitstudiums können Sie das
Masterstudium auf acht Semester ausdehnen. Dies hat
zur Folge, dass Sie pro Semester ungefähr die
Hälfte der für Vollzeitstudierende empfohlenen
Leistungspunkte erbringen sollten.
- Beispiel für die Wahl der Seminare im ersten
Semester (Exemplarischer Studienverlauf bei Studium
in Teilzeit):
- Modul 2MASAMA01: Belegung des
Studieneinführungsseminars (1 LP)
Modul 2MASAMA02: Belegung eines der Seminare in
Modulelement 2.1 oder 2.2 und Erbringung einer
benoteten Prüfungsleistung (z.B. durch
wissenschaftliche Hausarbeit) (3 + 3 = 6 LP)
Module 2MASAMA06 bis -14: Belegung eines Seminars
im ersten Modul des gewählten "Interdisziplinären
Schwerpunktbereichs" und Erbringung einer benoteten
Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche
Hausarbeit) (4 + 4 = 8 LP)
- Gesamt: 15 LP
- Sollten Sie als Teilzeitstudierende/r einen
größeren Umfang als 15 LP erbringen können, ist
dies aufgrund der Flexibilisierung des
Masterstudiums möglich. So ist zum Beispiel eine
Verkürzung der individuellen Studiendauer auf sechs
Semester möglich, wenn Sie im Durchschnitt 20 LP
pro Semester erwerben.
13. Wo finde ich das
Lehrangebot?
- Das Lehrangebot finden Sie im zentralen
Hochschulsystem unisono. Sie können die meisten
Infos auch abrufen, wenn Sie noch keine
Zugangsdaten erhalten haben und/oder nicht
angemeldet sind. Gehen Sie auf "Veranstaltungen",
anschließend auf "Vorlesungsverzeichnis anzeigen"
und wählen über "Master-Studiengänge" "Bildung und
Soziale Arbeit" und "2020-1" aus. Sie sehen dann
eine Liste der Module und darunter die einzelnen
Modulelemente und Seminare. Ab dem Wintersemester
2024/25 lautet die Bezeichnung des neuen
Master-Studiengangs "Soziale Arbeit".
14. Ich muss noch
ein Seminar in Modulelement X belegen, aber in diesem
Semester wird nichts angeboten.
- Das Lehrangebot wird für jedes einzelne
Semester zwischen den am Studiengang beteiligten
Fakultäten/Instituten abgestimmt und mehrfach
geprüft. Es orientiert sich an den Erfordernissen
der geltenden Masterprüfungsordnung Bildung und
Soziale Arbeit. In den Modulbeschreibungen sind
Angaben zu Frequenz und Lage der Module enthalten.
In der Regel wird jedes Modulelement (Seminar)
mindestens einmal im Jahr angeboten. Wenn Sie das
Seminar nicht belegen können, zum Beispiel weil Sie
zeitlich verhindert sind, finden Sie in dem
betreffenden Modulelement spätestens in einem Jahr
das nächste Angebot.
- Sollte Ihnen kurz vor dem Studienabschluss ein
bestimmtes Modulelement fehlen, weil es nicht
regelmäig angeboten wurde, oder Sie keinen
Seminarplatz bekommen haben, klären Sie bitte mit
dem Prüfungsamt (E-Mail)
ab, ob Sie stattdessen ein alternatives Seminar
besuchen können, in welchem Sie die Leistung
erbringen können.
15. Ich muss zwei
verschiedene Seminare belegen, diese finden jedoch zur
gleichen Zeit statt.
- Am Ende der Lehrangebotserhebungsphase (in der
Regel kurz vor der Veröffentlichung des neuen
Vorlesungsverzeichnisses in unisono) werden die
vorliegenden Termine auf Überschneidung geprüft.
Sollte es zu Überschneidungen kommen, werden die
Lehrenden gebeten, über Terminverlegungen
nachzudenken.
- Statusmeldung für das Wintersemester 2024/25
(Stand 18.09.2024): Die Terminkoordination ist
abgeschlossen. Es verbleiben wenige
Terminüberschneidungen bei Seminaren, für die es
jedoch Alternativen im selben Modulelement
gibt.
16. Wann kann ich
Seminare in unisono einsehen und belegen?
- Das Vorlesungsverzeichnis (unisono) wird i.d.R.
zehn Wochen vor Vorlesungsbeginn zur Ansicht
freigegeben (z.B. Ende Juli 2024 für das WiSe
2024/25). Für die Belegung der Kurse im
Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit gibt es
in der Regel drei Belegungsfristen: Die erste
Belegungsfrist beginnt Mitte August, die zweite
Belegungsfrist beginnt Mitte September, die dritte
Belegungsfrist beginnt Anfang Oktober und reicht in
die Vorlesungszeit hinein. Damit Studierende
Wahlmöglichkeiten ausüben können, ist bei den
meisten Kursen eine Belegung bzw. ein Wechsel noch
bis zur zweiten oder dritten Woche der
Vorlesungszeit möglich.
17. Bin ich nach
erfolgter Kursbelegung und Zulassung automatisch für die
Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet?
- Nein, Sie müssen sich innerhalb der
veröffentlichten Fristen in unisono zu jeder
einzelnen Studien- und Prüfungsleistung
anmelden.
18. Wo finde ich die
Fristen für die Anmeldung von Studien- und
Prüfungsleistungen?
- Die Anmeldefristen für Studien- und
Prüfungsleistungen werden auf der Seite des
Prüfungsamtes veröffentlicht.
19. Das
Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester ist zwar
schon freigegeben, es fehlen aber noch Seminare bzw. es
gibt Lücken bei Angaben zu Zeiten und Inhalten. Was hat das
zu bedeuten?
- Das Lehrangebot wird in einem mehrstufigen
Prozess - unter Einbeziehung der zuständigen
Gremien und Institutskonferenzen - zusammengestellt
und auf Vollständigkeit geprüft. Trotzdem kann es
vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
des Vorlesungsverzeichnisses einzelne Seminare
fehlen oder noch nicht die kompletten Angaben
enthalten. Dies kann unterschiedliche Ursachen
haben, in der Regel hängt es mit der Vakanz bei
einzelnen Personalstellen zusammen. Sie können
davon ausgehen, dass mögliche Lücken (fehlende
Seminare bzw. fehlende Angaben zu Zeiten) so
schnell wie möglich geschlossen werden, notfalls
mit Hilfe von Lehraufträgen.
20. Ich studiere in
einem anderen Masterstudiengang der Universität (z.B. im
Master Psychologie) und möchte ein Seminar aus dem
Lehrangebot des Masterstudiengangs (Bildung und) Soziale
Arbeit belegen und Studien- und Prüfungsleistungen
erbringen. Ist dies möglich? Welche Veranstaltungen sind zu
empfehlen?
- Die Belegung von Lehrveranstaltungen des
Masterstudiengangs (Bildung und) Soziale Arbeit
durch Studierende anderer Masterstudiengänge der
Universität Siegen ist prinzipiell möglich, wenn
deren Fachprüfungsordnung diese vorsieht bzw.
zulässt, und wenn die Seminarplätze ausreichen.
Bitte beachten Sie die für Sie geltende
Fachprüfungsordnung sowie entsprechende
Empfehlungen Ihrer Studiengangsleitung bzw.
–koordination. Die Belegung von Veranstaltungen
durch externe Masterstudierende empfiehlt sich aus
unserer Sicht nicht in den Modulen 2MASAMA01
(Studieneinführung; fachwissenschaftliche und
berufsbezogene Perspektiven), 2MASAMA15 und
2MASAMA16 (Forschungsmethoden/Forschungspraxis I
und II). In allen anderen Modulen gilt: Soweit
Seminarplätze verfügbar sind, können die
Modulelemente belegt und in einer beliebigen
Reihenfolge studiert werden. Für Studien- und
Prüfungsleistungen gilt: Form und Umfang der
Studienleistungen werden spätestens vier Wochen
nach Beginn der Veranstaltung bzw. Veranstaltungen
bekannt gegeben.
21. Ich möchte eine
inhaltliche Beratung zur Planung meines Studienverlaufs
bzw. Studienabschlusses (Fachstudienberatung) wahrnehmen.
An wen kann ich mich wenden?
- Für die Fachstudienberatung im
Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit sind
die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem
Fachstudienberater Bildung und Soziale Arbeit
zuständig. Für Studieninteressierte werden im
Sommersemester mindestens drei Infogespräche
angeboten, in denen unter anderem individuelle
Fragen geklärt werden können. Für Studierende des
ersten Semesters bietet das
Mastereinführungsseminar (Modul 1) den Raum zur
individuellen Planung und Ausgestaltung des
Studiums. Die anderen Masterstudierenden (Bildung
und) Soziale Arbeit können
Einzelberatung des Fachstudienberaters in
Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Fragen zur
individuellen Studienverlaufsplanung.
C) Fragen zu den Tagungsbesuchen in
Modul 1
*** Bitte beachten Sie vor Tagungsbesuchen die jeweils aktuellen
Bedingungen für Dienstreisen und ähnliche Reisen und ggf.
aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.***
1. Was gilt als
„Tagung“ und warum soll ich „Tagungen“ besuchen?
- Den Studierenden wird die Teilnahme an
„Tagungen“ ihrer Wahl außerhalb des regulären
Lehrangebots (das sind Tagungen, Vorträge,
Workshops, Fortbildungen, Karriereberatung und
vieles mehr -> im Folgenden „Tagung“)
ermöglicht, die einen Bezug zu den Inhalten des
Studiums bzw. des künftigen Betätigungsfeldes
aufweisen. Damit soll die Entwicklung von
fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen
Perspektiven gefördert werden.
2. Wer entscheidet
über die Anerkennung und Anrechnung von „Tagungen“? Muss
ich einen Tagungsbesuch genehmigen lassen?
- Die Wahl und die Anrechnung von
fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen
„Tagungen“ liegt grundsätzlich in der Verantwortung
der Studierenden. Es gibt kein Anerkennungs- oder
Genehmigungsverfahren der Hochschule. Unabhängig
davon, ist eine finanzielle Förderung durch das
Institut für Sozialpädagogik an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft. Ähnliches gilt für die
Möglichkeit der Anfertigung einer schriftlichen
Tagungsreflexion und die Abgabe bei einer/ einem
Lehrenden (siehe dazu die entsprechenden Fragen in
diesen FAQ).
3. Wie viele
„Tagungen“ muss ich besuchen?
- Die Studierenden weisen im Laufe ihres Studiums
den Besuch von vier internen bzw. externen
Tagungstagen nach. Der Besuch einer mindestens
zweitägigen „Tagung“ zählt wie zwei Tagungstage.
Beispiel: Wer eine dreitägige Tagung besucht, muss
noch zwei andere Tagungstage nachweisen.
4. Gibt es eine
Regelung, wie viele Stunden ein Tagungstag umfassen
muss?
- Nein, es gibt derzeit keine Regelung zur Dauer
eines anrechenbaren Tagungstages.
5. Wie muss ich den
Besuch einer „Tagung“ nachweisen?
- Der Nachweis über den Tagungsbesuch ist als
Eigenbeleg von der/dem Studierenden fortlaufend zu
führen, für die Dauer des Studiums aufzubewahren
und dem Prüfungsamt auf Verlangen vorzuzeigen
(Nachweis zum Besuch von
Einzelveranstaltungen).
6. Was muss ich tun,
um die beiden Leistungspunkte für die Tagungsbesuche zu
erwerben?
- Modul 1 sieht den Erwerb von zwei
Leistungspunkten für Tagungsbesuche vor. Ein
Leistungspunkt wird für die Anfertigung einer
schriftlichen Tagungsreflexion (im Umfang von ca.
drei Seiten) vergeben, das heißt, Sie fertigen im
Laufe Ihres Studiums schriftliche Reflexionen von
zwei verschiedenen "Tagungen" an.
7. Wer nimmt
schriftliche Tagungsreflexionen entgegen und vergibt dafür
Leistungspunkte?
- Schriftliche Tagungsreflexionen werden von
hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs
entgegengenommen. Fragen Sie bitte eine Lehrende/
einen Lehrenden, die/der in einem entsprechenden
Arbeitsbereich forscht und lehrt, ob sie/er bereit
ist die Reflexion anzunehmen. Lehrende können die
Annahme einer Tagungsreflexion ablehnen, wenn diese
thematisch nicht in ihr/sein Arbeitsgebiet fällt,
oder wenn er/sie die Tagung im Hinblick auf die
Modulziele (Entwicklung von fachwissenschaftlichen
bzw. berufsbezogenen Perspektiven) nicht für
geeignet hält.
8. Was muss ich bei
der Anfertigung einer Tagungsreflexion beachten?
- Maßgebend für die Anfertigung einer
Tagungsreflexion sind die Regelungen für Modul 1
(siehe Fachprüfungsordnung FPO-M BiSo). Der
Modulbeschreibung lässt sich entnehmen: 1. Der
Umfang einer Tagungsreflexion soll ca. drei
DIN-A4-Seiten umfassen. 2. Inhaltlich soll es um
die Reflexion des Tagungsbesuchs gehen und dabei
insbesondere um die Entwicklung eigener
fachwissenschaftlicher bzw. berufsbezogener
Perspektiven.
9. Wie sind die
beiden Studienleistungen (schriftliche Reflexionen zu
Tagungsbesuchen) anzumelden?
- Die Studienleistungen sind innerhalb der
Anmeldefristen zu den Studien- und
Prüfungsleistungen über unisono anzumelden – wie
jede andere Leistung auch. Sollte die Leistung bei
der oder dem Lehrenden, bei dem Sie die Reflexion
abgeben wollen, nicht in unisono hinterlegt sein,
schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an das
Prüfungsamt.
Die Anmeldefristen zu den Studien- und
Prüfungsleistungen werden zentral festgesetzt und
sind der
entsprechenden Seite des Prüfungsamtes zu
entnehmen.
10. Wie kann ich
Tagungskosten abrechnen?
- Studierende, die für eine Reise zu einer
externen Fachtagung bzw. für anfallende
Tagungsgebühren eine Kostenerstattung in Anspruch
nehmen wollen, stellen möglichst bis vier Wochen
vor Beginn einer „Tagung“ einen formlosen Antrag
mit Aufstellung der voraussichtlichen Kosten an
den/die Beauftragten des Instituts für
Sozialpädagogik (an Michael
Mayerle) und kümmern sich selbständig um
Anmeldung und ggf. Organisation der Reise,
Unterbringungen, etc.. Eine Förderung kann nur dann
erfolgen, wenn es sich zweifelsfrei um eine
wissenschaftliche Tagung oder um eine relevante
berufsbezogene Veranstaltung (zum Beispiel eines
Wohlfahrts- oder Berufsverbandes) handelt, oder
wenn Studierende nachweisen können, dass ein
Lehrender/eine Lehrende die Tagung für geeignet
hält (z.B. ein/e Lehrende/r hat die Tagung aktiv
beworben oder hat sich bereit erklärt eine
schriftliche Reflexion dieser Tagung anzunehmen).
Bezüglich der Abrechnung beachten Sie bitte das
Merkblatt zur Förderung des studentischen
Tagungsbesuchs.
11. Kann ich auch
interne „Tagungen“ besuchen?
- Ja, Sie können auch wissenschaftliche Tagungen,
Vorträge, Ringvorlesungen oder Workshops außerhalb
des regulären Lehrangebots besuchen, die an der
Universität Siegen stattfinden.
12. Kann ich
virtuelle „Tagungen“ bzw. Online-Tagungen besuchen?
13. Wie erhalte ich
Informationen über stattfindende „Tagungen“?
14. Ich habe über
diese Informationen hinausgehende Fragen zu
Tagungsbesuchen. Wen kann ich ansprechen?
- Zuständig ist der Modulbeauftragte von Modul 1,
Michael Mayerle
(Sprechstunde).
D) Fragen zu früheren Prüfungsordnungen
und zum Wechsel in den neuen Master
1. Ich bin als
Masterstudierende/r im Studiengang Bildung und Soziale
Arbeit nach der Prüfungsordnung 2020 eingeschrieben. Wie
lange habe ich Zeit, mein Studium nach dieser Ordnung
abzuschließen?
- Voraussichtlich wird es für Studierende, die
sich bis zum WS 2023/24 in den Masterstudiengang
BiSo eingeschrieben haben, bis zum 31. März 2028
möglich sein das Masterstudium nach alter Ordnung
abzuschließen. Danach gilt die neue Ordndung.
2. Was ändert sich
im neuen Masterstudiengang Soziale Arbeit im Vergleich zum
bisherigen Masterstudiengang Bildung und Soziale
Arbeit?
- Änderungen im Masterstudiengang Soziale Arbeit
betreffen zum einen die Bezeichnung (Soziale Arbeit
statt Bildung und Soziale Arbeit), zum anderen die
Strukturierung und Akzentuierung von inhaltlichen
Schwerpunkten.
- Die vorherige Benennung ("Bildung und Soziale
Arbeit") sollte eigentlich die
erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogische
Perspektive von Sozialer Arbeit an einer
Universität unterstreichen, wurde jedoch häufig
missverstanden (Bildung wird mit Schule
verwechselt). Das Institut für Sozialpädagogik hat
nach einer kontroversen Diskussion empfohlen, die
Bezeichnung des Studiengangs in "Masterstudiengang
Soziale Arbeit" zu ändern.
- Um den Studierenden eine Profilbildung zu
ermöglichen, wurde die Zahl der zu wählenden
Interdisziplinären Schwerpunktbereiche (ISB) von
zwei auf eins reduziert. Gleichzeitig wurde der
Umfang eines ISB von 18 auf 36 Leistungspunkte
verdoppelt. Es werden drei verschiedene ISB
angeboten (Herausforderungen in der Kinder- und
Jugendhilfe, Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen und Soziale Arbeit und Kriminalität),
von denen einer studiert wird. So soll es den
Studierenden ermöglicht werden, umfangreiche
Kompetenzen in einem spezifischen Feld zu erwerben
und diese im Zeugnis nachweisen zu können.
- Eine weitere wichtige Neuerung ist die
Einführung eines Pflichtmoduls "Organisation
Sozialer Arbeit". Die Masterabsolvent:innen lernen
Ansätze und Methoden des Sozialmanagements,
Führungskonzepte und Instrumente der Qualitäts- und
Personalentwicklung kennen, können diese kritisch
diskutieren und aus sozialpädagogischer Perspektive
begründet beurteilen. Das Pflichtmodul ersetzt ein
Wahlpflichtmodul in "Grundlegenden Fragen von
Sozialer Arbeit". Dort wählen die Studierenden
jetzt zwei statt bisher drei
Wahlpflichtmodule.
- Das psychologische und das
rechtswissenschaftliche Wahlpflichtmodul fallen im
neuen Master Soziale Arbeit weg.
- Bei den übrigen Modulen gibt es nur geringfüge
Änderungen.
3. Ist der Wechsel
in ein neueres Studienmodell möglich? Was muss ich
beachten?
- In der Regel können die im alten Studienmodell
erworbenen Leistungen angerechnet werden. Derzeit
ist ein Wechsel in das neue Studienmodell Master
"Soziale Arbeit" auf individuellen Antrag beim
Prüfungsamt möglich.
- Weitere Infos werden an dieser Stelle
folgen.
4. Ich habe mich für
einen Wechsel in ein neues Studienmodell entschieden. Was
muss ich tun?
- Ein Wechsel in das neue Studienmodell Master
"Soziale Arbeit" ist jetzt möglich (Stand: 16.
September 2024).
- Sollten Sie in den Master Soziale Arbeit nach
der aktuell gültigen Prüfungsordnung wechseln
wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf
Anrechnung von Studienleistungen (das entsprechende
Formular ist in Vorbereitung; bis zur
Fertigstellung stellen Sie bitte einen formlosen
Antrag).
- Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an
das
Prüfungsamt. Die eigentliche Umschreibung auf
das neue Studienmodell beantragen Sie im
Studierendensekretariat. Beachten Sie dabei
bitte die Umschreibungsfristen der Universität
Siegen.
5. Was muss ich nach
einem Wechsel in den Masterstudiengang Bildung und Soziale
Arbeit (FPO 2020) tun, um die erforderlichen
Leistungspunkte in Modul 1 „Studieneinführung;
fachwissenschaftliche und berufsbezogene Perspektiven“ zu
erwerben?
- Das Modul 1 hat es nach der
Masterprüfungsordnung 2011/13 noch nicht gegeben.
Um die drei Leistungspunkte in Modul 1 zu erwerben,
gehen Sie bitte wie folgt vor:
- 1. Lassen Sie sich 1 LP (Studieneinführung) von
der/ dem Lehrenden des Einführungsseminars in Ihrem
Masterstudium (in der Regel: Michael Mayerle)
bescheinigen, an dem Sie teilgenommen haben;
- 2. Wenn Sie während Ihres Masterstudiums
interne oder externe Tagungen besucht haben, können
Sie diese in dem Formblatt "Nachweis zum Besuch von
Einzelveranstaltungen" eintragen. Fehlende
Tagungstage müssen Sie durch den Besuch von
weiteren Tagungen nachholen (siehe Abschnitt C in
diesen FAQ).
- 3. Zwei LP erhalten Sie durch die Anfertigung
von zwei Tagungsreflexionen je 3 DIN A4-Seiten zu
zwei verschiedenen Tagungen bei einer/ einem
Lehrenden des Masterstudiengangs (siehe Abschnitt C
in diesen FAQ).
6. Ich habe an der
früheren Universität-Gesamthochschule Siegen den Abschluss
als Diplom-Sozialarbeiter/-in oder
Diplom-Sozialpädagoge/-in erworben. Ist dieser Abschluss
vergleichbar mit dem Masterabschluss (Bildung und) Soziale
Arbeit?
- Nein. An der früheren
Universität-Gesamthochschule Siegen wurden im
Studiengang „Außerschulisches Erziehungs- und
Sozialwesen (AES)“ und später „Integrierter
Studiengang Sozialpädagogik und Sozialarbeit
(ISPA)“ – jeweils in einem konsekutiven (gestuften)
Studienmodell – die Abschlüsse Diplom I
(Diplom-Sozialarbeiter/-in oder
Diplom-Sozialpädagoge/-in) und Diplom II
(Diplom-Pädagoge/-in) verliehen. Dabei entspricht
das Diplom I dem Hochschulabschluss in einem
wissenschaftlichen Kurzzeitstudiengang (heute:
Bachelor), das Diplom II entspricht dem heutigen
Master (Bildung und) Soziale Arbeit. Gemäß
Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Bildung
und Soziale Arbeit (FPO-M) ist das Diplom I oder
ein entsprechendes Diplom einer Fachhochschule als
zum Zugang zum Masterstudiengang berechtigender
Abschluss anzusehen, das heißt, Sie können mit
einem Dipl.-Soz.Arb. oder Dipl.-Soz.Päd. und der
erforderlichen Gesamtnote das Masterstudium Bildung
und Soziale Arbeit aufnehmen.
7. Ich möchte eine
inhaltliche Beratung zur Planung meines Studienabschlusses
(Fachstudienberatung) wahrnehmen. An wen kann ich mich
wenden?
- Für die Fachstudienberatung im
Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit sind
die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem
Wissenschaftlichen Mitarbeiter in der
Studiengangskoordination zuständig.
Sprechstunde Michael Mayerle
E) Verteiler-Liste für
Masterstudierende (Bildung und) Soziale Arbeit und
Verteiler-Liste für Studieninteressierte
1. Ich interessiere
mich für ein Masterstudium Soziale Arbeit im Anschluss an
einen Bachelor. Gibt es einen Newsletter oder
Verteiler?
- Sie können den E-Mail-Verteiler für
Masterinteressierte abonnieren. Im Juni eines jeden
Jahres findet eine Informationsveranstaltung zum
Masterstudium statt, zu der Sie dann eingeladen
werden.
Zur Anmeldung
2. Ich bin bereits
im Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit
eingeschrieben. Gibt es einen Newsletter oder
Verteiler?
- Sie können den E-Mail-Verteiler für
Masterstudierende abonnieren. Sie erhalten dann
bspw. Infos zu den Seminaren im Masterstudiengang,
zu weiteren internen und externen Veranstaltungen
(z.B. Tagungen), Infos des Fachschaftsrats und
Stellenausschreibungen aus den einzelnen
Arbeitsbereichen.
Zur Anmeldung
3. Wie kann ich mich
von einer Verteiler-Liste abmelden?
4. Ich möchte
Informationen an die Masterstudierenden (Bildung und)
Soziale Arbeit senden, zum Beispiel zu internen bzw.
externen fachwissenschaftlichen Vorträgen, Tagungen,
Kongressen oder Publikationen, zum Masterstudium, zu freien
Stellen oder zum Campusleben an der Universität Siegen. Was
kann ich tun?
- Ihre Nachrichten an die Masterstudierenden
(Bildung und) Soziale Arbeit senden Sie bitte als
E-Mail (mit direkter Ansprache der Studierenden) an
die Verteileradresse
masterstudierende_biso@listserv.dfn.de. Hinweis:
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