FAQ - Häufige Fragen zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit
Die folgende Liste gibt Ihnen Antworten auf häufige Fragen. Bitte ziehen Sie die Liste zunächst zu Rate. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie bitte die in der Liste benannte zuständige Person oder Stelle.
Beachten Sie bitte, dass der Studiengang ab dem Wintersemester 2024/25 den Namen "Masterstudiengang Soziale Arbeit" trägt. Bis zum Auslaufen der Prüfungsordnung "Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit" wird immer dann, wenn beide Studienmodelle gemeint sind, die Bezeichnung "Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit" gewählt. Sobald die neue Fachprüfungsordnung veröffentlicht ist, werden an dieser Stelle Fragen zum neuen Master Soziale Arbeit ausführlich beantwortet.
A) Vor dem Master: Fragen zur Bewerbung/Zulassung/Einschreibung zum Masterstudium Soziale Arbeit
B) Inhaltliche Fragen zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit, zur Studieneinführung, Studienorganisation und zur Fachstudienberatung
C) Fragen zu den Tagungsbesuchen in Modul 1
D) Fragen zu früheren Prüfungsordnungen und zum Wechsel in den neuen Master
E) Verteiler-Liste für Masterstudierende (Bildung und) Soziale Arbeit und Verteiler-Liste für Studieninteressierte
A) Vor dem Master: Fragen zur Bewerbung/Zulassung/Einschreibung zum Masterstudium Soziale Arbeit
1. Wie kann ich mich für einen Studienplatz im Masterstudiengang Soziale Arbeit bewerben?
- Die Bewerbung erfolgt über das Portal Unisono. Um sich zu bewerben, erstellen Sie bitte im ersten Schritt hier einen Bewerberzugang. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt finden Sie unter "Online-Bewerbung" den Masterstudiengang Soziale Arbeit, für den Sie sich dann bewerben können. Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung für das alte Studienmodell "Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit" nicht mehr möglich ist.
2. Wann kann ich mich für einen Studienplatz bewerben?
- Bewerbungen für das Wintersemester 2024/25 waren vom 15. Mai bis zum 10. September 2024 (verlängerte Bewerbungsfrist) über das unisono-Bewerbungsportal der Universität Siegen möglich. Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung nur noch für das neue Studienmodell "Masterstudiengang Soziale Arbeit" möglich ist.
3. Welches sind die Zugangsvoraussetzungen?
- Wenn Sie über einen der zum Zugang berechtigenden Abschlüsse (z.B. Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit/Social Work/Erziehungswissenschaft/Sozialpädagogik) oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen, mindestens mit der Note „gut“ (2,5) abgeschlossen und sich fristgerecht beworben haben, erfolgt die Zulassung durch das Prüfungsamt zeitnah. Alle Bewerber*innen, die die genannten Bedingungen erfüllen, werden zugelassen. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Sollten Sie das Abschlusszeugnis noch nicht vorweisen können, werden Sie unter Vorbehalt zugelassen. Sie müssen es bis zu der vom Prüfungsausschuss gesetzten Frist nachreichen. Ansonsten erlischt die vorläufige Zulassung.
4. Was ist, wenn ich einen anderen als einen der zum Zugang berechtigenden Bachelorabschlüsse habe?
- Auch wenn Sie über einen anderen erziehungswissenschaftlichen Abschluss oder einen Bachelor in der Sozialen Arbeit (z.B. Bachelor Pädagogik der Kindheit, Bachelor Rehabilitationspädagogik, Bachelor Sozialmanagement) und die erforderliche Note (mindestens 2,5) verfügen, können Sie sich für einen Master-Studienplatz bewerben. Eine Vergleichbarkeit der vorgenannten Anschlüsse mit den zur Zulassung berechtigenden Abschlüssen ist wahrscheinlich. Sollten Sie über einen anderen als einen der oben genannten Abschlüsse verfügen (z.B. einen Bachelor in Psychologie oder Soziologie), ist eine Vergleichbarkeit mit den zur Zulassung berechtigenden Abschlüssen weniger wahrscheinlich. Sie können sich trotzdem bewerben, eine Prüfung der Vergleichbarkeit ist jedoch ausschließlich im Rahmen des Zulassungsverfahrens (also nach erfolgter Bewerbung) möglich.
5. Wann kann ich mich einschreiben?
- Die Einschreibungsfrist wird im schriftlichen Zulassungsbescheid des Prüfungsausschusses mitgeteilt.
6. Wo finde ich die aktuelle Prüfungsordnung?
7. Ich interessiere mich für ein Masterstudium Soziale Arbeit. Wie erhalte ich wichtige Informationen für Masterinteressierte?
- Sie können sich auf der Homepage und in dieser FAQ-Liste informieren. Außerdem können Sie den E-Mail-Verteiler für Masterinteressierte abonnieren. Im Mai, Juni und Juli eines jeden Jahres finden Informationsveranstaltungen zum Masterstudium statt, zu der Sie eingeladen werden. Zur Anmeldung
8. Wann findet die nächste Infoveranstaltung zum Masterstudium Soziale Arbeit statt?
- Die Infoveranstaltungen finden von Mai bis Juli eines Jahres - als Veranstaltungen in Präsenz oder Online - statt (2024: 16. Mai, 12. Juni und 09. Juli). Die genauen Termine und Orte finden Sie in unisono unter "Veranstaltungen suchen" -> "Suchbegriff" eingeben: 2EP100208V. Wenn Sie an der Uni Siegen eingeschrieben sind (auch in einem anderen Studiengang), melden Sie sich bitte in unisono zu einer der Veranstaltungen (Gruppen) an. Wenn Sie (noch) nicht eingeschrieben sind, melden Sie sich bitte per E-Mail (an master@biso.uni-siegen.de) an.
9. Ich habe Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Masterstudiengang erbracht. Können diese angerechnet werden?
10. Ich habe weitere Fragen zur Bewerbung, Zulassung und zur Anrechnung vorab erbrachter Leistungen. An wen kann ich mich wenden?
- Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit
Adolf-Reichwein-Str. 2, D-57068 Siegen
Frau Katharina Morez, Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Soziale Arbeit
Raum AR-K 106
E-Mail-Adresse
Sprechzeiten des Prüfungsamtes
11. Ich habe weitere Fragen zur Einschreibung. An wen kann ich mich wenden?
12. Kann ich während des Bachelorstudiums Soziale Arbeit (BASA) oder Pädagogik: Entwicklung und Inklusion (BAStEI) bereits Leistungen für den Master Soziale Arbeit erbringen? Was muss ich beachten?
- Ja. Sie können in der Schlussphase Ihres Studiums BASA oder BAStEI bereits Studienleistungen (nicht: Prüfungsleistungen) für den Masterstudiengang Soziale Arbeit erbringen - sofern es Seminarplätze gibt. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie die Zeit bis zum Beginn des Masterstudiums überbrücken wollen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits 140 Leistungspunkte in dem vorgenannten Bachelorstudium erbracht haben und dass Sie zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zu der Studienleistung ist in diesem Fall nicht über unisono möglich. Melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums per E-Mail an das Prüfungsamt zu der Leistung an. Zur Bestätigung der erbrachten Leistung nutzen Sie bitte den Belegbogen (Scheinvordruck). Die Leistung können Sie sich nach Einschreibung in den Masterstudiengang Soziale Arbeit beim Prüfungsamt anrechnen lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars (Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
13. Muss ich eingeschrieben sein, um vor dem Masterstudium Leistungen zu erbringen, die mir dann nach Einschreibung in den Master angerechnet werden können?
- Ja. Die Erbringung von Leistungen setzt stets die formale Einschreibung voraus. Sollten Sie den zum Zugang zum Masterstudium berechtigenden Studiengang bereits abgeschlossen haben, können Sie laut Beschluss des Prüfungsausschusses auch in einem anderen, zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sein, um Leistungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit zu erbringen.
14. Ich habe die Aufnahme zum Masterstudium im Wintersemester verpasst, weil ich den Bachelor noch nicht abgeschlossen hatte. Muss ich nun ein Jahr bis zur Studienaufnahme warten? Wie kann ich die Zeit bis zum Masterbeginn sinnvoll überbrücken?
- Die Aufnahme in den Masterstudiengang Soziale Arbeit ist einmal im Jahr möglich, jeweils zum Wintersemester. Dazu ist es notwendig, dass Sie im Sommersemester vor dem Studienbeginn das Bachelorstudium BASA oder BAStEI erfolgreich abgeschlossen haben. Sollten Sie nicht rechtzeitig fertig werden, so könnte es zur Überbrückung der Zeit bis zum nächsten Studienbeginn sinnvoll sein, Studienleistungen für den Master vorab zu erbringen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie in BASA bzw. BAStEI eingeschrieben sind und bereits 140 Leistungspunkte in dem Bachelorstudium erworben haben. Sollten Sie den zum Zugang zum Masterstudium berechtigenden Studiengang bereits abgeschlossen haben, können Sie laut Beschluss des Prüfungsausschusses auch in einem anderen, zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sein, um Leistungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit zu erbringen. Eine Anmeldung zu der Studienleistung ist in diesem Fall nicht über unisono möglich. Melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums per E-Mail an das Prüfungsamt zu der Leistung an. Zur Bestätigung der erbrachten Leistung nutzen Sie bitte den Belegbogen (Scheinvordruck). Nach Einschreibung in den Masterstudiengang können Sie sich die vorab erbrachten Leistungen für den Master anrechnen lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars (Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
15. Mein zum Zugang zum Master berechtigender Bachelorabschluss führt nicht zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in. Kann ich die staatliche Anerkennung mit dem Master (Bildung und) Soziale Arbeit erwerben?
- Nein, das ist nicht möglich, auch nicht durch die Erbringung von Zusatzleistungen. In Verbindung mit dem Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit wird die staatliche Anerkennung nicht verliehen. Die staatliche Anerkennung ist mit bestimmten Bachelorabschlüssen (z.B. Bachelor Soziale Arbeit der Universität Siegen) verbunden und kann in der Regel nur an dem Ort der Hochschule erworben werden, an dem Sie Ihren Bachelorabschluss gemacht haben. Hierzu gelten länderspezifische Regelungen, z.B. das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz NRW (SoBAG).
16. Führt der Masterabschluss (Bildung und) Soziale Arbeit zur Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung?
- Aufgrund fehlender Zuständigkeit können wir leider keine Information und/oder Beratung zu diesem Thema anbieten. Informieren Sie sich bitte bei dem zuständigen Landesprüfungsamt.
B) Inhaltliche Fragen zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit, zur Studieneinführung, Studienorganisation und zur Fachstudienberatung
1. Wo kann ich mich zur ersten Orientierung über die Inhalte und Schwerpunkte des Studiums informieren?
2. Ich beabsichtige, im Wintersemester mit dem Masterstudium Soziale Arbeit zu beginnen. Welche Studieneinführungsveranstaltungen werden angeboten?
- Zur Flexibilisierung und Erleichterung des Studieneinstiegs in den Masterstudiengang Soziale Arbeit wird das Studieneinführungsseminar (1 SWS) seit dem Sommersemester 2023 in Form von frei wählbaren Einzelveranstaltungen angeboten, die über das Sommersemester (vor dem eigentlichen Studienbeginn) und das Wintersemester des Studienbeginns verteilt sind (1 Arbeitseinheit entspricht einer Seminarsitzung von 1,5 Stunden). Veranstaltungen können schon vor dem eigentlichen Studienbeginn besucht werden:
- Im Sommersemester (aktuelle Zeiten und Orte siehe Veranstaltungsnummer 2EP100208V in unisono):
- Informationsveranstaltung zum Masterstudium Soziale Arbeit (drei Alternativtermine am 16. Mai, 12. Juni und 09. Juli 2024, je 1 Arbeitseinheit)
- Montag, 09. September 2024: Kompakttag mit Einführung, Stundenplangestaltung und Bildung von Arbeits- und Interessengruppen (5 Arbeitseinheiten). Hinweis: Der Kompakttag ist auch unter der Veranstaltungsnummer 2EP100200V im Wintersemester aufgeführt!
- Im Wintersemester (aktuelle Termine in unisono, Veranstaltungsnummer 2EP100200V):
- Freitagnachmittag in der ersten Semesterwoche (11. Oktober 2024) zur Präsentation der Studienschwerpunkte und zum Kennenlernen der verantwortlichen Lehrenden (3 Arbeitseinheiten)
- Zwei eineinhalbstündige Termine zum Kennenlernen der zusätzlichen Angebote und Möglichkeiten an der Universität Siegen und zur Begleitung im weiteren Studienverlauf (je 1 Arbeitseinheit)
- Abschlusstermin am Semesterende mit Rückblick auf das erste und Ausblick auf das zweite Semester (1 Arbeitseinheit)
3. Was muss ich tun, um den Leistungspunkt in Modul 1 (Studieneinführung) zu erlangen?
- Um den Leistungspunkt in Modul 1 (Studieneinführung) zu erlangen, sollten Sie an mindestens sechs Arbeitseinheiten, die im Sommer- bzw. Wintersemester angeboten werden, aktiv mitarbeiten und sich an einem Sitzungsprotokoll (über die Plattform SharePoint) beteiligen. Die infrage kommenden Veranstaltungen sind folgende (1 Arbeitseinheit entspricht einer Seminarsitzung von 1,5 Stunden):
- Im Sommersemester (aktuelle Zeiten und Orte siehe Veranstaltungsnummer 2EP100208V in unisono)
- Informationsveranstaltung zum Masterstudium Soziale Arbeit (drei Alternativtermine: 16. Mai, 12. Juni und 09. Juli 2024, je 1 Arbeitseinheit)
- Montag, 09. September 2024: Kompakttag mit Einführung, Stundenplangestaltung und Bildung von Arbeits- und Interessengruppen (5 Arbeitseinheiten) Hinweis: Der Kompakttag ist auch unter der Veranstaltungsnummer 2EP100200V im Wintersemester aufgeführt!
- Im Wintersemester (aktuelle Termine in unisono, Veranstaltungsnummer 2EP100200V):
- Freitagnachmittag in der ersten Semesterwoche (11. Oktober 2024) zur Präsentation der Studienschwerpunkte und zum Kennenlernen der verantwortlichen Lehrenden (3 Arbeitseinheiten)
- Zwei eineinhalbstündige Termine zum Kennenlernen der zusätzlichen Angebote und Möglichkeiten an der Universität Siegen und zur Begleitung im weiteren Studienverlauf (je 1 Arbeitseinheit)
- Abschlusstermin am Semesterende mit Rückblick auf das erste und Ausblick auf das zweite Semester (1 Arbeitseinheit)
4. Ich kann an einer Studieneinführungsveranstaltung nicht teilnehmen. Kann ich alternativ eine andere Veranstaltung wählen?
- Das Modulelement kann flexibel im Sommersemester, im Wintersemester oder in einer Mischung aus Sommer- und Wintersemester belegt werden. Zu jeder Veranstaltung gibt es Alternativen, die Sie wählen können.
5. Wenn ich nicht an dem Kompakttag zur Einführung und Stundenplangestaltung im September teilnehmen konnte, wie komme ich dann zu meinem Stundenplan, und wie kann ich Kurse belegen?
- Bei der Veranstaltung am 09. September 2024 können Sie Unterstützung in der Stundenplangestaltung und bei der Kursbelegung erhalten. Wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, ist das Erstellen eines Stundenplans und die Belegung von Kursen auch eigenständig möglich.
- Bei den Kursbelegungen orientieren Sie sich bitte an den folgenden Empfehlungen zur Wahl der Kurse im ersten Semester:
- Vollzeitstudierende
- Teilzeitstudierende
- Das Vorlesungsverzeichnis für das WiSe 2024/25 (unisono) wird Ende Juli 2024 veröffentlicht. Auf die Kursinformationen können Sie ab dem Veröffentlichungszeitpunkt auch zugreifen, wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind und noch keine Zugangsdaten haben. Gehen Sie dazu auf "Veranstaltungen", anschließend auf "Vorlesungsverzeichnis anzeigen" und wählen über "Master-Studiengänge" "Soziale Arbeit" aus. Sie sehen dann eine Liste der Module und darunter die einzelnen Modulelemente und Seminare. Für die Belegung der Kurse sind die unisono-Zugangsdaten spätestens erforderlich. Es gibt drei Belegungsfristen: Die erste Belegungsfrist beginnt Mitte August, die zweite Belegungsfrist beginnt Mitte September, die dritte Belegungsfrist beginnt Anfang Oktober und reicht in die Vorlesungszeit hinein. Damit ist die Belegung von Kursen bis zur ersten oder zweiten Vorlesungswoche möglich.
6. Wie melde ich mich zu den Studieneinführungsveranstaltungen an?
- Wenn Sie an der Uni Siegen eingeschrieben sind (auch in einem anderen Studiengang), melden Sie sich bitte in unisono zu den Veranstaltungen an (bei Belegung im Sommersemester: Veranstaltungsnummer 2EP100208V, bei Belegung im Wintersemester: Veranstaltungsnummer 2EP100200V). Wenn Sie (noch) nicht eingeschrieben sind, melden Sie sich bitte per E-Mail (an Master@biso.uni-siegen.de) an.
7. Wann melde ich mich zu der Studienleistung in Modul 1 an?
- Die Anmeldung zur Studienleistung in unisono erfolgt immer im Wintersemester – unabhängig davon, ob Sie im Sommersemester Einzelveranstaltungen besucht haben.
8. Gibt es einen Studienverlaufsplan, und wie soll ich diesen benutzen?
- Studienverlaufspläne (Vollzeit bzw. Teilzeit) finden Sie in der Fachprüfungsordnung (FPO Master Soziale Arbeit.
- Die Studienverlaufspläne geben die empfohlene Verteilung der Leistungspunkte über die Regelstudienzeit von vier (Vollzeitstudierende) bzw. acht Semestern (Teilzeitstudierende) wieder. Das Masterstudium ist weitgehend flexibilisiert, das heißt: Die Reihenfolge der Modulelemente bzw. Seminare, die Sie besuchen, ist in den meisten Fällen nicht vorgeschrieben, sondern flexibel handhabbar (es wird empfohlen, ein Modul innerhalb von ein bis zwei Semestern abzuschließen).
- Eine Ausnahme bilden die Module Studieneinführung und Forschungsmethoden/Forschungspraxis I und II. Das Studieneinführungsseminar sollte im ersten Semester belegt werden. Das Forschungspraxisseminar startet regelmäßig im Wintersemester (Modulelement 2MASAMA15.2)und wird in den folgenden beiden Semestern in der Regel bei der/demselben Lehrenden und mit derselben Seminargruppe fortgeführt (2MASAMA16.1 und -16.2).
9. Ich habe gehört, man kann den Masterstudiengang in Teilzeit oder Vollzeit studieren. Worauf ist dabei zu achten?
- Im Teilzeitstudiengang werden grundsätzlich dieselben Modulelemente, Veranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen belegt bzw. erworben wie im Vollzeitstudiengang, lediglich die Regelstudienzeit variiert: Beim Vollzeitstudiengang beträgt sie vier Semester, beim Teilzeitstudiengang acht Semester. Wir empfehlen, den Vollzeitstudiengang zu belegen, wenn Sie zeitlich nicht oder wenig durch Arbeit bzw. andere Verpflichtungen (z.B. Care Work) oder Belastungen eingeschränkt sind. Der Teilzeitstudiengang empfiehlt sich zum Beispiel für Berufstätige in Teilzeit oder Care Worker:innen, die ein begrenztes zeitliches Kontingent für das Studium aufbringen können. Beachten Sie dabei, dass die Regelstudienzeit nicht identisch ist mit der tatsächlichen Studiendauer, sondern in erster Linie davon abhängt, wie viele Studien- und Prüfungsleistungen Sie pro Semester erwerben können. Zu den möglichen Auswirkungen der Studiendauer beim BAföG-Bezug informieren Sie sich bitte beim Studentenwerk Siegen. Beachten Sie bitte auch, dass die Studierendenbeiträge pro Semester beim Vollzeit- und Teilzeitstudiengang gleich sind.
10. Ich habe gehört, das Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit (Vollzeit/Teilzeit) sei flexibel studierbar. Was bedeutet das?
- Die flexible Studierbarkeit zeigt sich vor allem durch die Möglichkeit in den meisten Modulen, die Modulelemente in einer beliebigen Reihenfolge zu studieren (gilt nicht in den Modulen Forschungsmethoden/Forschungspraxis) - auch abweichend zum exemplarischen Studienverlauf (Anlage der FPO-M). Dadurch kann der Stundenplan von Semester zu Semester nach den eigenen zeitlichen Möglichkeiten ausgestaltet werden. Auch ist es möglich, den Umfang der belegten Seminare bzw. der erworbenen Leistungspunkte von Semester zu Semester zu variieren. Die Seminare sind über die ganze Woche sowie das Wochenende verteilt und es gibt keine exklusiven Veranstaltungen für Teilzeitstudierende. Alle Veranstaltungen können also von allen Masterstudierenden Soziale Arbeit belegt werden. Bei einem durchschnittlichen Erwerb von 30 Leistungspunkten (LP) pro Semester beträgt die Regelstudienzeit vier Semester, bei 15 LP acht Semester. Daneben ist – je nach dem Umfang des Leistungserwerbs - auch eine individuelle Studiendauer von z.B. fünf, sechs, sieben oder neun Semestern möglich. Flexibilität auf Seiten der Studienorganisation zeigt sich auch beim Studienabschluss: Die meisten Modulelemente bzw. Seminare werden einmal im Jahr angeboten, sodass in einer Regelstudienzeit von vier Semestern mindestens zweimal die Möglichkeit besteht, ein Seminar zu belegen. Wird kurz vor dem Studienabschluss ein Seminar benötigt, welches von Seiten der Hochschule nicht turnusgemäß angeboten werden konnte, oder es konnte - trotz stattfindenden Seminars - kein Seminarplatz zur Verfügung gestellt werden, so kann beim Prüfungsamt die Anrechnung einer alternativen Seminarleistung beantragt werden.
11. Ich will in Vollzeit studieren. Welche Seminare sollte ich im ersten Semester belegen?
- Beispiel für die Wahl der Seminare im ersten Semester (Exemplarischer Studienverlauf bei Studium in Vollzeit):
- Modul 2MASAMA01: Belegung des Studieneinführungsseminars (1 LP) und Reflexion eines Tagungsbesuchs (1 LP)
Modul 2MASAMA02: Belegung eines der Seminare in Modulelement 2.1 oder 2.2 (3 LP)
Module 2MASAMA03 bis -05 bzw. 1SOWIMAEX02: Belegung eines Seminars in einem ersten Wahlpflichtmodul zu "Grundlegenden Fragen von Bildung und Sozialer Arbeit" und Erbringung einer benoteten Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche Hausarbeit) (3 + 3 = 6 LP)
Module 2MASAMA06 bis -14: Belegung eines Seminars im ersten Modul des gewählten "Interdisziplinären Schwerpunktbereichs" und Erbringung einer benoteten Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche Hausarbeit) (4 + 4 = 8 LP)
Module 2MASAMA06 bis -14: Belegung eines Seminars im zweiten Modul des gewählten "Interdisziplinären Schwerpunktbereichs"(4 LP)
Modul 2MASAMA15: Forschungsmethoden/Forschungspraxis I: Belegung eines Seminars 'Forschungsmethoden' in Modulelement 2MASAMA15.1 und eines Forschungspraxisseminars/-workshops in Modulelement 2MASAMA15.2 (3 + 3 = 6 LP) - Gesamt: 29 LP
12. Ich will in Teilzeit studieren. Welche Seminare sollte ich im ersten Semester belegen?
- Im Falle eines Teilzeitstudiums können Sie das Masterstudium auf acht Semester ausdehnen. Dies hat zur Folge, dass Sie pro Semester ungefähr die Hälfte der für Vollzeitstudierende empfohlenen Leistungspunkte erbringen sollten.
- Beispiel für die Wahl der Seminare im ersten Semester (Exemplarischer Studienverlauf bei Studium in Teilzeit):
- Modul 2MASAMA01: Belegung des Studieneinführungsseminars (1 LP)
Modul 2MASAMA02: Belegung eines der Seminare in Modulelement 2.1 oder 2.2 und Erbringung einer benoteten Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche Hausarbeit) (3 + 3 = 6 LP)
Module 2MASAMA06 bis -14: Belegung eines Seminars im ersten Modul des gewählten "Interdisziplinären Schwerpunktbereichs" und Erbringung einer benoteten Prüfungsleistung (z.B. durch wissenschaftliche Hausarbeit) (4 + 4 = 8 LP) - Gesamt: 15 LP
- Sollten Sie als Teilzeitstudierende/r einen größeren Umfang als 15 LP erbringen können, ist dies aufgrund der Flexibilisierung des Masterstudiums möglich. So ist zum Beispiel eine Verkürzung der individuellen Studiendauer auf sechs Semester möglich, wenn Sie im Durchschnitt 20 LP pro Semester erwerben.
13. Wo finde ich das Lehrangebot?
- Das Lehrangebot finden Sie im zentralen Hochschulsystem unisono. Sie können die meisten Infos auch abrufen, wenn Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben und/oder nicht angemeldet sind. Gehen Sie auf "Veranstaltungen", anschließend auf "Vorlesungsverzeichnis anzeigen" und wählen über "Master-Studiengänge" "Bildung und Soziale Arbeit" und "2020-1" aus. Sie sehen dann eine Liste der Module und darunter die einzelnen Modulelemente und Seminare. Ab dem Wintersemester 2024/25 lautet die Bezeichnung des neuen Master-Studiengangs "Soziale Arbeit".
14. Ich muss noch ein Seminar in Modulelement X belegen, aber in diesem Semester wird nichts angeboten.
- Das Lehrangebot wird für jedes einzelne Semester zwischen den am Studiengang beteiligten Fakultäten/Instituten abgestimmt und mehrfach geprüft. Es orientiert sich an den Erfordernissen der geltenden Masterprüfungsordnung Bildung und Soziale Arbeit. In den Modulbeschreibungen sind Angaben zu Frequenz und Lage der Module enthalten. In der Regel wird jedes Modulelement (Seminar) mindestens einmal im Jahr angeboten. Wenn Sie das Seminar nicht belegen können, zum Beispiel weil Sie zeitlich verhindert sind, finden Sie in dem betreffenden Modulelement spätestens in einem Jahr das nächste Angebot.
- Sollte Ihnen kurz vor dem Studienabschluss ein bestimmtes Modulelement fehlen, weil es nicht regelmäig angeboten wurde, oder Sie keinen Seminarplatz bekommen haben, klären Sie bitte mit dem Prüfungsamt (E-Mail) ab, ob Sie stattdessen ein alternatives Seminar besuchen können, in welchem Sie die Leistung erbringen können.
15. Ich muss zwei verschiedene Seminare belegen, diese finden jedoch zur gleichen Zeit statt.
- Am Ende der Lehrangebotserhebungsphase (in der Regel kurz vor der Veröffentlichung des neuen Vorlesungsverzeichnisses in unisono) werden die vorliegenden Termine auf Überschneidung geprüft. Sollte es zu Überschneidungen kommen, werden die Lehrenden gebeten, über Terminverlegungen nachzudenken.
- Statusmeldung für das Wintersemester 2024/25 (Stand 18.09.2024): Die Terminkoordination ist abgeschlossen. Es verbleiben wenige Terminüberschneidungen bei Seminaren, für die es jedoch Alternativen im selben Modulelement gibt.
16. Wann kann ich Seminare in unisono einsehen und belegen?
- Das Vorlesungsverzeichnis (unisono) wird i.d.R. zehn Wochen vor Vorlesungsbeginn zur Ansicht freigegeben (z.B. Ende Juli 2024 für das WiSe 2024/25). Für die Belegung der Kurse im Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit gibt es in der Regel drei Belegungsfristen: Die erste Belegungsfrist beginnt Mitte August, die zweite Belegungsfrist beginnt Mitte September, die dritte Belegungsfrist beginnt Anfang Oktober und reicht in die Vorlesungszeit hinein. Damit Studierende Wahlmöglichkeiten ausüben können, ist bei den meisten Kursen eine Belegung bzw. ein Wechsel noch bis zur zweiten oder dritten Woche der Vorlesungszeit möglich.
17. Bin ich nach erfolgter Kursbelegung und Zulassung automatisch für die Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet?
- Nein, Sie müssen sich innerhalb der veröffentlichten Fristen in unisono zu jeder einzelnen Studien- und Prüfungsleistung anmelden.
18. Wo finde ich die Fristen für die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen?
- Die Anmeldefristen für Studien- und Prüfungsleistungen werden auf der Seite des Prüfungsamtes veröffentlicht.
19. Das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester ist zwar schon freigegeben, es fehlen aber noch Seminare bzw. es gibt Lücken bei Angaben zu Zeiten und Inhalten. Was hat das zu bedeuten?
- Das Lehrangebot wird in einem mehrstufigen Prozess - unter Einbeziehung der zuständigen Gremien und Institutskonferenzen - zusammengestellt und auf Vollständigkeit geprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vorlesungsverzeichnisses einzelne Seminare fehlen oder noch nicht die kompletten Angaben enthalten. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, in der Regel hängt es mit der Vakanz bei einzelnen Personalstellen zusammen. Sie können davon ausgehen, dass mögliche Lücken (fehlende Seminare bzw. fehlende Angaben zu Zeiten) so schnell wie möglich geschlossen werden, notfalls mit Hilfe von Lehraufträgen.
20. Ich studiere in einem anderen Masterstudiengang der Universität (z.B. im Master Psychologie) und möchte ein Seminar aus dem Lehrangebot des Masterstudiengangs (Bildung und) Soziale Arbeit belegen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Ist dies möglich? Welche Veranstaltungen sind zu empfehlen?
- Die Belegung von Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs (Bildung und) Soziale Arbeit durch Studierende anderer Masterstudiengänge der Universität Siegen ist prinzipiell möglich, wenn deren Fachprüfungsordnung diese vorsieht bzw. zulässt, und wenn die Seminarplätze ausreichen. Bitte beachten Sie die für Sie geltende Fachprüfungsordnung sowie entsprechende Empfehlungen Ihrer Studiengangsleitung bzw. –koordination. Die Belegung von Veranstaltungen durch externe Masterstudierende empfiehlt sich aus unserer Sicht nicht in den Modulen 2MASAMA01 (Studieneinführung; fachwissenschaftliche und berufsbezogene Perspektiven), 2MASAMA15 und 2MASAMA16 (Forschungsmethoden/Forschungspraxis I und II). In allen anderen Modulen gilt: Soweit Seminarplätze verfügbar sind, können die Modulelemente belegt und in einer beliebigen Reihenfolge studiert werden. Für Studien- und Prüfungsleistungen gilt: Form und Umfang der Studienleistungen werden spätestens vier Wochen nach Beginn der Veranstaltung bzw. Veranstaltungen bekannt gegeben.
21. Ich möchte eine inhaltliche Beratung zur Planung meines Studienverlaufs bzw. Studienabschlusses (Fachstudienberatung) wahrnehmen. An wen kann ich mich wenden?
- Für die Fachstudienberatung im Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit sind die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem Fachstudienberater Bildung und Soziale Arbeit zuständig. Für Studieninteressierte werden im Sommersemester mindestens drei Infogespräche angeboten, in denen unter anderem individuelle Fragen geklärt werden können. Für Studierende des ersten Semesters bietet das Mastereinführungsseminar (Modul 1) den Raum zur individuellen Planung und Ausgestaltung des Studiums. Die anderen Masterstudierenden (Bildung und) Soziale Arbeit können Einzelberatung des Fachstudienberaters in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Fragen zur individuellen Studienverlaufsplanung.
C) Fragen zu den Tagungsbesuchen in Modul 1
*** Bitte beachten Sie vor Tagungsbesuchen die jeweils aktuellen Bedingungen für Dienstreisen und ähnliche Reisen und ggf. aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.***
1. Was gilt als „Tagung“ und warum soll ich „Tagungen“ besuchen?
- Den Studierenden wird die Teilnahme an „Tagungen“ ihrer Wahl außerhalb des regulären Lehrangebots (das sind Tagungen, Vorträge, Workshops, Fortbildungen, Karriereberatung und vieles mehr -> im Folgenden „Tagung“) ermöglicht, die einen Bezug zu den Inhalten des Studiums bzw. des künftigen Betätigungsfeldes aufweisen. Damit soll die Entwicklung von fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen Perspektiven gefördert werden.
2. Wer entscheidet über die Anerkennung und Anrechnung von „Tagungen“? Muss ich einen Tagungsbesuch genehmigen lassen?
- Die Wahl und die Anrechnung von fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen „Tagungen“ liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden. Es gibt kein Anerkennungs- oder Genehmigungsverfahren der Hochschule. Unabhängig davon, ist eine finanzielle Förderung durch das Institut für Sozialpädagogik an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ähnliches gilt für die Möglichkeit der Anfertigung einer schriftlichen Tagungsreflexion und die Abgabe bei einer/ einem Lehrenden (siehe dazu die entsprechenden Fragen in diesen FAQ).
3. Wie viele „Tagungen“ muss ich besuchen?
- Die Studierenden weisen im Laufe ihres Studiums den Besuch von vier internen bzw. externen Tagungstagen nach. Der Besuch einer mindestens zweitägigen „Tagung“ zählt wie zwei Tagungstage. Beispiel: Wer eine dreitägige Tagung besucht, muss noch zwei andere Tagungstage nachweisen.
4. Gibt es eine Regelung, wie viele Stunden ein Tagungstag umfassen muss?
- Nein, es gibt derzeit keine Regelung zur Dauer eines anrechenbaren Tagungstages.
5. Wie muss ich den Besuch einer „Tagung“ nachweisen?
- Der Nachweis über den Tagungsbesuch ist als Eigenbeleg von der/dem Studierenden fortlaufend zu führen, für die Dauer des Studiums aufzubewahren und dem Prüfungsamt auf Verlangen vorzuzeigen (Nachweis zum Besuch von Einzelveranstaltungen).
6. Was muss ich tun, um die beiden Leistungspunkte für die Tagungsbesuche zu erwerben?
- Modul 1 sieht den Erwerb von zwei Leistungspunkten für Tagungsbesuche vor. Ein Leistungspunkt wird für die Anfertigung einer schriftlichen Tagungsreflexion (im Umfang von ca. drei Seiten) vergeben, das heißt, Sie fertigen im Laufe Ihres Studiums schriftliche Reflexionen von zwei verschiedenen "Tagungen" an.
7. Wer nimmt schriftliche Tagungsreflexionen entgegen und vergibt dafür Leistungspunkte?
- Schriftliche Tagungsreflexionen werden von hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs entgegengenommen. Fragen Sie bitte eine Lehrende/ einen Lehrenden, die/der in einem entsprechenden Arbeitsbereich forscht und lehrt, ob sie/er bereit ist die Reflexion anzunehmen. Lehrende können die Annahme einer Tagungsreflexion ablehnen, wenn diese thematisch nicht in ihr/sein Arbeitsgebiet fällt, oder wenn er/sie die Tagung im Hinblick auf die Modulziele (Entwicklung von fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen Perspektiven) nicht für geeignet hält.
8. Was muss ich bei der Anfertigung einer Tagungsreflexion beachten?
- Maßgebend für die Anfertigung einer Tagungsreflexion sind die Regelungen für Modul 1 (siehe Fachprüfungsordnung FPO-M BiSo). Der Modulbeschreibung lässt sich entnehmen: 1. Der Umfang einer Tagungsreflexion soll ca. drei DIN-A4-Seiten umfassen. 2. Inhaltlich soll es um die Reflexion des Tagungsbesuchs gehen und dabei insbesondere um die Entwicklung eigener fachwissenschaftlicher bzw. berufsbezogener Perspektiven.
9. Wie sind die beiden Studienleistungen (schriftliche Reflexionen zu Tagungsbesuchen) anzumelden?
- Die Studienleistungen sind innerhalb der Anmeldefristen zu den Studien- und Prüfungsleistungen über unisono anzumelden – wie jede andere Leistung auch. Sollte die Leistung bei der oder dem Lehrenden, bei dem Sie die Reflexion abgeben wollen, nicht in unisono hinterlegt sein, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an das Prüfungsamt. Die Anmeldefristen zu den Studien- und Prüfungsleistungen werden zentral festgesetzt und sind der entsprechenden Seite des Prüfungsamtes zu entnehmen.
10. Wie kann ich Tagungskosten abrechnen?
- Studierende, die für eine Reise zu einer externen Fachtagung bzw. für anfallende Tagungsgebühren eine Kostenerstattung in Anspruch nehmen wollen, stellen möglichst bis vier Wochen vor Beginn einer „Tagung“ einen formlosen Antrag mit Aufstellung der voraussichtlichen Kosten an den/die Beauftragten des Instituts für Sozialpädagogik (an Michael Mayerle) und kümmern sich selbständig um Anmeldung und ggf. Organisation der Reise, Unterbringungen, etc.. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn es sich zweifelsfrei um eine wissenschaftliche Tagung oder um eine relevante berufsbezogene Veranstaltung (zum Beispiel eines Wohlfahrts- oder Berufsverbandes) handelt, oder wenn Studierende nachweisen können, dass ein Lehrender/eine Lehrende die Tagung für geeignet hält (z.B. ein/e Lehrende/r hat die Tagung aktiv beworben oder hat sich bereit erklärt eine schriftliche Reflexion dieser Tagung anzunehmen). Bezüglich der Abrechnung beachten Sie bitte das Merkblatt zur Förderung des studentischen Tagungsbesuchs.
11. Kann ich auch interne „Tagungen“ besuchen?
- Ja, Sie können auch wissenschaftliche Tagungen, Vorträge, Ringvorlesungen oder Workshops außerhalb des regulären Lehrangebots besuchen, die an der Universität Siegen stattfinden.
12. Kann ich virtuelle „Tagungen“ bzw. Online-Tagungen besuchen?
13. Wie erhalte ich Informationen über stattfindende „Tagungen“?
14. Ich habe über diese Informationen hinausgehende Fragen zu Tagungsbesuchen. Wen kann ich ansprechen?
- Zuständig ist der Modulbeauftragte von Modul 1, Michael Mayerle (Sprechstunde).
D) Fragen zu früheren Prüfungsordnungen und zum Wechsel in den neuen Master
1. Ich bin als Masterstudierende/r im Studiengang Bildung und Soziale Arbeit nach der Prüfungsordnung 2020 eingeschrieben. Wie lange habe ich Zeit, mein Studium nach dieser Ordnung abzuschließen?
- Voraussichtlich wird es für Studierende, die sich bis zum WS 2023/24 in den Masterstudiengang BiSo eingeschrieben haben, bis zum 31. März 2028 möglich sein das Masterstudium nach alter Ordnung abzuschließen. Danach gilt die neue Ordndung.
2. Was ändert sich im neuen Masterstudiengang Soziale Arbeit im Vergleich zum bisherigen Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit?
- Änderungen im Masterstudiengang Soziale Arbeit betreffen zum einen die Bezeichnung (Soziale Arbeit statt Bildung und Soziale Arbeit), zum anderen die Strukturierung und Akzentuierung von inhaltlichen Schwerpunkten.
- Die vorherige Benennung ("Bildung und Soziale Arbeit") sollte eigentlich die erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogische Perspektive von Sozialer Arbeit an einer Universität unterstreichen, wurde jedoch häufig missverstanden (Bildung wird mit Schule verwechselt). Das Institut für Sozialpädagogik hat nach einer kontroversen Diskussion empfohlen, die Bezeichnung des Studiengangs in "Masterstudiengang Soziale Arbeit" zu ändern.
- Um den Studierenden eine Profilbildung zu ermöglichen, wurde die Zahl der zu wählenden Interdisziplinären Schwerpunktbereiche (ISB) von zwei auf eins reduziert. Gleichzeitig wurde der Umfang eines ISB von 18 auf 36 Leistungspunkte verdoppelt. Es werden drei verschiedene ISB angeboten (Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Soziale Arbeit und Kriminalität), von denen einer studiert wird. So soll es den Studierenden ermöglicht werden, umfangreiche Kompetenzen in einem spezifischen Feld zu erwerben und diese im Zeugnis nachweisen zu können.
- Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines Pflichtmoduls "Organisation Sozialer Arbeit". Die Masterabsolvent:innen lernen Ansätze und Methoden des Sozialmanagements, Führungskonzepte und Instrumente der Qualitäts- und Personalentwicklung kennen, können diese kritisch diskutieren und aus sozialpädagogischer Perspektive begründet beurteilen. Das Pflichtmodul ersetzt ein Wahlpflichtmodul in "Grundlegenden Fragen von Sozialer Arbeit". Dort wählen die Studierenden jetzt zwei statt bisher drei Wahlpflichtmodule.
- Das psychologische und das rechtswissenschaftliche Wahlpflichtmodul fallen im neuen Master Soziale Arbeit weg.
- Bei den übrigen Modulen gibt es nur geringfüge Änderungen.
3. Ist der Wechsel in ein neueres Studienmodell möglich? Was muss ich beachten?
- In der Regel können die im alten Studienmodell erworbenen Leistungen angerechnet werden. Derzeit ist ein Wechsel in das neue Studienmodell Master "Soziale Arbeit" auf individuellen Antrag beim Prüfungsamt möglich.
- Weitere Infos werden an dieser Stelle folgen.
4. Ich habe mich für einen Wechsel in ein neues Studienmodell entschieden. Was muss ich tun?
- Ein Wechsel in das neue Studienmodell Master "Soziale Arbeit" ist jetzt möglich (Stand: 16. September 2024).
- Sollten Sie in den Master Soziale Arbeit nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung wechseln wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen (das entsprechende Formular ist in Vorbereitung; bis zur Fertigstellung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag).
- Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an das Prüfungsamt. Die eigentliche Umschreibung auf das neue Studienmodell beantragen Sie im Studierendensekretariat. Beachten Sie dabei bitte die Umschreibungsfristen der Universität Siegen.
5. Was muss ich nach einem Wechsel in den Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit (FPO 2020) tun, um die erforderlichen Leistungspunkte in Modul 1 „Studieneinführung; fachwissenschaftliche und berufsbezogene Perspektiven“ zu erwerben?
- Das Modul 1 hat es nach der Masterprüfungsordnung 2011/13 noch nicht gegeben. Um die drei Leistungspunkte in Modul 1 zu erwerben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- 1. Lassen Sie sich 1 LP (Studieneinführung) von der/ dem Lehrenden des Einführungsseminars in Ihrem Masterstudium (in der Regel: Michael Mayerle) bescheinigen, an dem Sie teilgenommen haben;
- 2. Wenn Sie während Ihres Masterstudiums interne oder externe Tagungen besucht haben, können Sie diese in dem Formblatt "Nachweis zum Besuch von Einzelveranstaltungen" eintragen. Fehlende Tagungstage müssen Sie durch den Besuch von weiteren Tagungen nachholen (siehe Abschnitt C in diesen FAQ).
- 3. Zwei LP erhalten Sie durch die Anfertigung von zwei Tagungsreflexionen je 3 DIN A4-Seiten zu zwei verschiedenen Tagungen bei einer/ einem Lehrenden des Masterstudiengangs (siehe Abschnitt C in diesen FAQ).
6. Ich habe an der früheren Universität-Gesamthochschule Siegen den Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter/-in oder Diplom-Sozialpädagoge/-in erworben. Ist dieser Abschluss vergleichbar mit dem Masterabschluss (Bildung und) Soziale Arbeit?
- Nein. An der früheren Universität-Gesamthochschule Siegen wurden im Studiengang „Außerschulisches Erziehungs- und Sozialwesen (AES)“ und später „Integrierter Studiengang Sozialpädagogik und Sozialarbeit (ISPA)“ – jeweils in einem konsekutiven (gestuften) Studienmodell – die Abschlüsse Diplom I (Diplom-Sozialarbeiter/-in oder Diplom-Sozialpädagoge/-in) und Diplom II (Diplom-Pädagoge/-in) verliehen. Dabei entspricht das Diplom I dem Hochschulabschluss in einem wissenschaftlichen Kurzzeitstudiengang (heute: Bachelor), das Diplom II entspricht dem heutigen Master (Bildung und) Soziale Arbeit. Gemäß Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Bildung und Soziale Arbeit (FPO-M) ist das Diplom I oder ein entsprechendes Diplom einer Fachhochschule als zum Zugang zum Masterstudiengang berechtigender Abschluss anzusehen, das heißt, Sie können mit einem Dipl.-Soz.Arb. oder Dipl.-Soz.Päd. und der erforderlichen Gesamtnote das Masterstudium Bildung und Soziale Arbeit aufnehmen.
7. Ich möchte eine inhaltliche Beratung zur Planung meines Studienabschlusses (Fachstudienberatung) wahrnehmen. An wen kann ich mich wenden?
- Für die Fachstudienberatung im Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit sind die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Studiengangskoordination zuständig. Sprechstunde Michael Mayerle
E) Verteiler-Liste für Masterstudierende (Bildung und) Soziale Arbeit und Verteiler-Liste für Studieninteressierte
1. Ich interessiere mich für ein Masterstudium Soziale Arbeit im Anschluss an einen Bachelor. Gibt es einen Newsletter oder Verteiler?
- Sie können den E-Mail-Verteiler für Masterinteressierte abonnieren. Im Juni eines jeden Jahres findet eine Informationsveranstaltung zum Masterstudium statt, zu der Sie dann eingeladen werden. Zur Anmeldung
2. Ich bin bereits im Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit eingeschrieben. Gibt es einen Newsletter oder Verteiler?
- Sie können den E-Mail-Verteiler für Masterstudierende abonnieren. Sie erhalten dann bspw. Infos zu den Seminaren im Masterstudiengang, zu weiteren internen und externen Veranstaltungen (z.B. Tagungen), Infos des Fachschaftsrats und Stellenausschreibungen aus den einzelnen Arbeitsbereichen. Zur Anmeldung
3. Wie kann ich mich von einer Verteiler-Liste abmelden?
4. Ich möchte Informationen an die Masterstudierenden (Bildung und) Soziale Arbeit senden, zum Beispiel zu internen bzw. externen fachwissenschaftlichen Vorträgen, Tagungen, Kongressen oder Publikationen, zum Masterstudium, zu freien Stellen oder zum Campusleben an der Universität Siegen. Was kann ich tun?
- Ihre Nachrichten an die Masterstudierenden (Bildung und) Soziale Arbeit senden Sie bitte als E-Mail (mit direkter Ansprache der Studierenden) an die Verteileradresse masterstudierende_biso@listserv.dfn.de. Hinweis: Der Verteiler wird moderiert. Zweckfremde Nachrichten und SPAM werden kommentarlos gelöscht. Bitte vermeiden Sie große Anhänge (>5 MB). Diese werden vom Server abgelehnt.