Immer wieder werden die Lehrenden der Bildungswissenschaften mit folgender Frage konfrontiert:
"Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um als Bachelorstudierende/r im Fach Bildungswissenschaften Veranstaltungen des Master of Education besuchen zu können?"
Beschlüsse des ZLB-Rats zum Umgang mit der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium („Vorstudieren“)
Der ZLB-Rat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2021 beschlossen, die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium, das sog. „Vorstudieren“, fakultätsübergreifend für alle Lehramtsstudiengänge einheitlich unter den folgenden Voraussetzungen zu ermöglichen:
- Aus der grundsätzlichen Möglichkeit des Vorstudierens erwächst kein Rechtsanspruch auf eine Veranstaltungsbelegung und die Leistungserbringung im Masterstudium. Die Verdrängung regulär in den Master of Education eingeschriebener Studierender wird somit ausgeschlossen.
- Die Zulassung zum Vorstudieren setzt voraus, dass Studierende mindestens 150 Leistungspunkte über alle Fächer hinweg im Bachelorstudium erworben haben. Für das konkrete Fach, in welchem vorstudiert werden soll, müssen mindestens 2/3 der Leistungen bestanden sein. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit im Status „angemeldet“ oder „bestanden“ sein.
- Unabhängig von den o.g. formalen Zulassungsvoraussetzungen liegt die grundsätzliche Entscheidung über die Zulassung von Studierenden zum Vorstudieren sowie über die Möglichkeit der Leistungserbringung bei den Lehrenden der betreffenden Veranstaltung unter Abwägung der Kapazitäten und fachlichen Anforderungen.
- Das Vorstudieren wird auf maximal zwei Semester begrenzt. Es können maximal 30 Leistungspunkte erworben werden. Von der Möglichkeit des Vorstudierens ausgenommen sind alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Praxissemester stehen, einschließlich der Vorbereitungsseminare.
- Fehlversuche von Prüfungsleistungen, die im Rahmen des Vorstudierens abgelegt wurden, werden im Master of Education mitgezählt.
Hinsichtlich des operativen Prozesses der Leistungsanmeldung wurde in der Sitzung des ZLB-Rats vom 29. November 2021 das folgende Vorgehen beschlossen:
- Sofern für eine Lehrveranstaltung die Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, besteht die Zustimmung des jeweiligen Lehrenden zur Leistungserbringung (Studienleistung und/oder Prüfungsleistung) im Rahmen des Vorstudierens in der Zulassung der individuellen Belegung der betreffenden Studierenden, die vorstudieren möchten. Es liegt in der Verantwortung der betreffenden Studierenden, dass sie sich während des Anmeldezeitraums für die fristgerechte Anmeldung dieser Leistung(en) bei dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter per Mail melden. Die Anmeldung erfolgt somit während des Anmeldezeitraums auf schriftliche Anforderung der jeweiligen Studierenden.
- Sofern für eine Lehrveranstaltung keine Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, sind die betreffenden Studierenden in der Pflicht, die Zustimmung der/des Lehrenden zur Leistungserbringung zu Beginn der Veranstaltung schriftlich einzuholen und die Zustimmung mit Kopie an die/den Lehrenden dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter fristgerecht innerhalb des Anmeldezeitraums mit der Bitte um Anmeldung für die betreffende(n) Leistung(en) mitzuteilen. Die Anmeldung erfolgt somit auch hier während des Anmeldezeitraums auf schriftliche Anforderung der jeweiligen Studierenden.
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Studierende des Lehramts an Berufskollegs im Modell C
Scheine werden in keinem Falle ausgestellt.