Studienkoordination BiWi
Allgemeine Informationen
Die Studienkoordination ist Ihr Ansprechpartner für folgende Themengebiete:
- Einschreibung in Lehrveranstaltungen
- Öffnung von Lehrveranstaltungen für Studiengänge / Modulelemente
- Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
Neben diesem Angebot verweisen wir zur Planung Ihres Studiums ausdrücklich auf die Seiten des ZLB.
WICHTIG: Geben Sie bei allen Anfragen bitte stets Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Studiengang mit dem Jahr der Prüfungsordnung an!
Außerkrafttreten der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen vom 05. November 2012 (AM 31/2012) sowie der damit verbundenen Fachspezifischen Bestimmungen
Am 31. März 2026 treten die "alten" PO für das Bachelorstudium sowie die damit verbundenen Fachspezifischen Bestimmungen außer Kraft.
Das Außerkrafttreten der "alten" PO für das Masterstudium sowie die damit verbundenen Fachspezifischen Bestimmungen folgen am 31.März 2030.
Näheres zu den Regelungen und Modulangeboten in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen finden Sie unter den Nummern 43/2022 und 09/2023.
Hinweise zur Veranstaltungsbelegung zum WiSe 2024/25
Wichtige Informationen für Studierende (Bildungswissenschaften) zum Wintersemester 2024/25
Die erste Belegphase läuft vom 12. August bis zum 01. September 2024.
Die zweite Belegphase läuft vom 16. September bis zum 29. September 2024.
"Vorstudieren"
Immer wieder werden die Lehrenden der Bildungswissenschaften mit folgender Frage konfrontiert:
"Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um als Bachelorstudierende/r im Fach Bildungswissenschaften Veranstaltungen des Master of Education besuchen zu können?"
Beschlüsse des ZLB-Rats zum Umgang mit der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium („Vorstudieren“)
Der ZLB-Rat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2021 beschlossen, die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen im Master of Education ohne abgeschlossenes Bachelorstudium, das sog. „Vorstudieren“, fakultätsübergreifend für alle Lehramtsstudiengänge einheitlich unter den folgenden Voraussetzungen zu ermöglichen:
- Aus der grundsätzlichen Möglichkeit des Vorstudierens erwächst kein Rechtsanspruch auf eine Veranstaltungsbelegung und die Leistungserbringung im Masterstudium. Die Verdrängung regulär in den Master of Education eingeschriebener Studierender wird somit ausgeschlossen.
- Die Zulassung zum Vorstudieren setzt voraus, dass Studierende mindestens 150 Leistungspunkte über alle Fächer hinweg im Bachelorstudium erworben haben. Für das konkrete Fach, in welchem vorstudiert werden soll, müssen mindestens 2/3 der Leistungen bestanden sein. Darüber hinaus muss die Bachelorarbeit im Status „angemeldet“ oder „bestanden“ sein.
- Unabhängig von den o.g. formalen Zulassungsvoraussetzungen liegt die grundsätzliche Entscheidung über die Zulassung von Studierenden zum Vorstudieren sowie über die Möglichkeit der Leistungserbringung bei den Lehrenden der betreffenden Veranstaltung unter Abwägung der Kapazitäten und fachlichen Anforderungen.
- Das Vorstudieren wird auf maximal zwei Semester begrenzt. Es können maximal 30 Leistungspunkte erworben werden. Von der Möglichkeit des Vorstudierens ausgenommen sind alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Praxissemester stehen, einschließlich der Vorbereitungsseminare.
- Fehlversuche von Prüfungsleistungen, die im Rahmen des Vorstudierens abgelegt wurden, werden im Master of Education mitgezählt.
Hinsichtlich des operativen Prozesses der Leistungsanmeldung wurde in der Sitzung des ZLB-Rats vom 29. November 2021 das folgende Vorgehen beschlossen:
- Sofern für eine Lehrveranstaltung die Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, besteht die Zustimmung des jeweiligen Lehrenden zur Leistungserbringung (Studienleistung und/oder Prüfungsleistung) im Rahmen des Vorstudierens in der Zulassung der individuellen Belegung der betreffenden Studierenden, die vorstudieren möchten. Es liegt in der Verantwortung der betreffenden Studierenden, dass sie sich während des Anmeldezeitraums für die fristgerechte Anmeldung dieser Leistung(en) bei dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter per Mail melden. Die Anmeldung erfolgt somit während des Anmeldezeitraums auf schriftliche Anforderung der jeweiligen Studierenden.
- Sofern für eine Lehrveranstaltung keine Teilnahme am Belegungsverfahren vorgesehen ist, sind die betreffenden Studierenden in der Pflicht, die Zustimmung der/des Lehrenden zur Leistungserbringung zu Beginn der Veranstaltung schriftlich einzuholen und die Zustimmung mit Kopie an die/den Lehrenden dem Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter fristgerecht innerhalb des Anmeldezeitraums mit der Bitte um Anmeldung für die betreffende(n) Leistung(en) mitzuteilen. Die Anmeldung erfolgt somit auch hier während des Anmeldezeitraums auf schriftliche Anforderung der jeweiligen Studierenden.
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Studierende des Lehramts an Berufskollegs im Modell C
Scheine werden in keinem Falle ausgestellt.
Prüfungstermine und Fristen WiSe 24/25 und SoSe 2024
Erste Prüfungsperiode im WiSe 2024/25
Studierende können sich im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis zum 16. Januar 2025 selbstständig in Unisono für die Studien- und Prüfungsleistungen (BiWi - Erste Prüfungsperiode) anmelden.
Eine Ausnahme sind die Leistungen zum Praktikumsbericht im EOP. Studierende können sich im Zeitraum vom 01. Oktober 2024 bis zum 16. Januar 2025 in Unisono für die Studienleistungen (FPO 2021) anmelden.
Eine Anmeldung zur Prüfungsleistung (PO 2011 und PO 2016) ist nur noch in ausgewählten Modulen möglich (Vgl. Amtliche Mitteilungen 43/2022 und 09/2023).
Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, dann schicken Sie umgehend eine Mail an stukobiwi@uni-siegen.de
Zweite Prüfungsperiode im WiSe 2024/25
Studierende können sich (vorraussichtlich) im Zeitraum vom 10. Februar 2025 bis zum 30. März 2025 selbstständig in Unisono für die Studien- und Prüfungsleistungen (BiWi - Zweite Prüfungsperiode) anmelden.
Sollte eine Anmeldung nicht möglich sein, dann schicken Sie umgehend eine Mail an stukobiwi@uni-siegen.de
Für den EOP-Bericht gibt es keine zweite Anmeldephase.
Orientierungshilfe für Studierende des Studiengangs Bildungswissenschaften, Bildungswissenschaften mit IFP und Sachunterricht
Informationen, Ordnungen und ein Beratungsangebot rund um die Studiengänge Bildungswissenschaften, Mbildungswissenschaften mit IFP und Sachunterricht finden Sie auf der Homepage des ZLB und der Studiengangsberatung - Lehramt.
Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP)
Bezüglich des Berufsfeldpraktikums informieren Sie sich bitte auf der Webseite zum Berufsfeldpraktikum. Nutzen Sie die dort bereitgestellten Informationen und Materialien. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Kontaktpersonen im ZLB - Ressort Praxisphasen.
Kontakt
Bitte richten Sie Ihr Anliegen an Herrn Florian Becker.
Kontaktdaten: AR-NB 041 Adolf-Reichwein-Str. 2a 57068 Siegen Telefon 0271/740-3097 StuKoBiWi@uni-siegen.de
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