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Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen sind:

(a) Allgemeine Hochschulreife (gem. § 66 Abs.2 Satz 1 HFG/NRW), fachgebundene Hochschulreife oder auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung oder fachlich entsprechende Ausbildung und beruflicher Tätigkeit (§§ 2 und 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW) oder

(b) Probestudium für sonstig in der beruflichen Bildung Qualifizierte (§ 4 Abs. 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW). In einem Probestudium studiert man unter der Auflage, innerhalb der ersten 2 Semester 40 Leistungspunkte zu erbringen oder

(c) Nachweis der Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung in der Erziehungswissenschaft/Sozialwissenschaft und einer studiengangsbezogenen fachlichen Eignung (gem. § 66 Abs. 6 HFG).

Weitere Informationen über den Zugang zum Studiengang ohne Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erhalten Sie über die Zentrale Studienberatung.

 
 
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