Kurzinformation zum Studium
Der Studiengang eröffnet die Möglichkeit, in neuen Arbeitsfeldern tätig zu werden, welche sich vor allem durch das Ganztagsschulmodell und die Reorganisation der Sekundarstufe I gebildet haben. Darüber hinaus sind der Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und das breite Arbeitsfeld der beruflichen Rehabilitation und die Benachteiligtenförderung von erheblicher Bedeutung (vgl. hierzu die Berufsbildungsberichte der Bundesregierung).
Zu den Aufgaben in diesen Arbeitsfeldern gehören u.a.: Organisation von präventiven Maßnahmen, Case Management, individuelle Ressourcenstärkung, Erstellung individueller Förderpläne, Klärung von Rechtsfragen, Diagnostik und Beurteilung von Leistungsfähigkeit, Unterrichten und Beraten, Qualitätssicherung. Nach Abschluss des Studiums arbeiten die Absolvent/innen im Bildungssektor, vorzugsweise in Schulen sowie bildungsnahen sozialen Institutionen. Sie sollen dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und gezielte Förderprozesse anzuregen und zu unterstützen. Die erforderlichen Kompetenzen für diese Arbeit beziehen sich vor allem auf folgende Tätigkeiten:
- BERATEN UND UNTERSTÜTZEN von Kindern/Jugendlichen und ihren Familien (z.B. Ressourcenerschließung, Coaching/Zukunftsplanung)
- BERATEN UND UNTERSTÜTZEN der Lehrer/innen (z.B. soziale Diagnose und Beurteilung von Leistung, Förderpläne)
- BERATEN UND INNOVIEREN Fokus Schulleitung (z.B. Case Management; Rechtsfragen)
- KOOPERATION MIT SOZIALEN EINRICHTUNGEN (z.B. Unterstützung von Förderprozessen in der Freizeit, therapeutische Hilfen, Berufsorientierung etc.)
- FACHLICHE VERNETZUNG (z.B. Prävention, bildungspolitische Interventionen, Steuerungsmodelle)
Das Studium schließt gemäß den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben vom 10.10.2003 mit dem Grad „Bachelor of Arts“ ab. Inhaltlich materiell handelt es sich um einen universitären Studiengang, der wegen der Entwicklungs- und Inklusionsproblematik einer besonderen Professionalisierungsperspektive bedarf. Diese spiegelt sich auch im Aufbau des Studiengangs:
- Erstens sind alle Inhalte des Studiums auf Fragen der Inklusion ausgerichtet. Gesellschaftliche Teilhabe bzw. Teilnahme kann insofern als das zentrale erkenntnistheoretische Grundmuster des Studiums verstanden werden.
- Zweitens arbeiten die Studierenden über einen Zeitraum von drei Semestern konkret in einer Einrichtung mit und unterstützen bei der Betreuung von Kinder und Jugendlichen, Erwachsenen oder Senior*innen.
- Drittens dient ein grundständiges Modul der subjektbezogenen Qualifikation. Schließlich resultiert der Erfolg des Studiums und der Arbeit in den Institutionen nicht ausschließlich aus dem so genannten Fachwissen und –können. Vielmehr ist darüber hinaus eine spezifische Kombination von entwickelter Sozial- und Selbstkompetenz erforderlich.
Das Kompetenzspektrum bzw. die berufliche Qualifikation bezieht sich immer auf unterschiedlichen Ebenen eines Berufbildes und umfasst Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz als Einheit. Die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele des Studiengangs haben sich als sinnvoll erwiesen, was sich u.a. mit Blick auf
- die erfolgreichen Übergänge der Absolventinnen und Absolventen in Masterstudiengänge,
- die Einmündung in Beschäftigungsverhältnisse in unterschiedlichen pädagogischen Erwerbsarbeitsfeldern sowie
- die Schaffung neuer Stellen für die Absolventinnen und Absolventen in den Praxiseinrichtungen zeigen lässt