Wichtige Information zu unbenoteten Studienleistungen
Nachweis von unbenoteten Studienleistungen
Für alle Studierende in den Studiengängen BA Soziale Arbeit und Master BiSO gilt bis zur Änderung der Prüfungsordnungen (v. 2006, 2008 u. 2011), dass unbenotete Studienleistungen in Papierform bis 30.03.2012 im Prüfungsamt nachgewiesen werden können.
Dieses Verfahren ist nur dann erforderlich, wenn keine Online-Anmeldung für die unbenotete Studienleistung bis 09.01.2012 erfolgte.
Für die Richtigkeit
Prüfungsamt BASA, BISO