Schriftliche Ausarbeitungen
Die schriftlichen benoteten Ausarbeitungen müssen bis zum Ende des Studiums Master Bildung und Soziale Arbeit aufbewahrt werden.
Es ist erforderliche eine entsprechende Erklärung im Prüfungsamt einzureichen.
Diesen Vordruck finden Sie unter dem Downloadbereich des Prüfungsamtes.