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Aufbewahrung der benoteten schriftlichen Studienleistungen

der Prüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 31.10.2007 beschlossen,

Der Diplom-Prüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 31.10.2007 beschlossen, die benoteten Studienleistungen (Klausuren etc.) nicht im Prüfungsamt zu archivieren. Lehrende, die die Klausuren, Hausarbeiten etc. nicht an die Studierenden ausgeben, stellen den Studierenden eine entsprechende Bescheinigung aus.

Leistungsnachweise sind künftig in Kopie unter Vorlage der Originale im Prüfungsamt einzureichen.

 
 
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