Rücktrittsfrist von Studienleistungen
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 14.03.2012
Der Prüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 14.03.2012 folgendes beschlossen:
(1) Die Anmeldungen zur Erbringungen von Studienleistungen und Prüfungsleistungen müssen innerhalb einer vom Prüfungsamt der Fakultät vorgesehenen Frist erfolgen. Zu jeder Studien- und Prüfungsleistung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Studierenden sind verpflichtet, sich über alle Termine und Fristen hinsichtlich der Studien- und Prüfungsleistungen bei den zuständigen Stellen (z. B. Prüfungsamt, LSF, Moodle) zu informieren.
(2) Sofern für die Erbringung der Studienleistungen Termine festgesetzt sind, können die Kandidatin oder der Kandidat sich bis spätestens 1 Woche vor dem festgesetzten Termin über das Online-System des Prüfungsamtes wieder abmelden. Wenn für die Erbringung der Studienleistung keine Termine festgesetzt sind, kann der Rücktritt von der Erbringung der Leistung jederzeit bis zum Ende des jeweiligen Semesters erfolgen.