Benotete Studienleistung
Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31.10.2007 gelten angemeldete Prüfungsleistungen bei Nichterscheinen oder Nichteinreichung der Hausarbeit als nicht bestanden, wenn kein ärztliches Attest vorgelegt wird. Die Studienleistung wird mit der Note nicht bestanden = mangelhaft (5,0) bewertet.