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Staatliche Anerkennung (Ablauf)

 

Mit dem Abschluss Bachelor Soziale Arbeit (PO 2018, FPO 2020 und ÄO 2024) kann die Staatliche Anerkennung beantragt werden.

Die Bearbeiter der Bachelorarbeiten werden ca. Mitte/Ende der Bearbeitungszeit vom Praxisamt angeschrieben mit Informationen, wie die Staatliche Anerkennung beantragt werden kann. Diesem Schreiben ist ein Antragsformular sowie ein vorgefertigtes Schreiben zur Beantragung eines sog. Erweitertes Führungszeugnis beigefügt. Das Führungszeugnis ist 3 Monate gültig, daher ist ein guter Zeitpunkt für die Beantragung, wenn die Bachelorarbeit abgegeben wurde. Dieses Führungszeugnis wird von der Behörde direkt an das Praxisamt geschickt. Der ausgefüllte Antrag ist erst nach dem in Unisono verbuchten Abschluss im Original an das Praxisamt zu senden.

Mit dem Tag der Vorlage aller geforderten Dokumente und einem Führungszeugnis ohne Eintrag wird die Staatliche Anerkennung gültig. Vorab der Urkunde erhalten Sie vom Praxisamt ein Schreiben zur Bestätigung der Staatlichen Anerkennung, welches bei Bewerbungen verwendet werden kann.

Es wird eine Urkundengebühr von 25,- Euro erhoben. Nach Eingang der Zahlung und Fertigstellung der Urkunde, wird diese versandt.

 

 

 
 
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