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Promotionsstipendien zu vergeben

Graduierten‐ bzw. Postdoc-Stipendien

Fakultät II Bildung • Architektur • Künste – Graduierten‐ bzw. Postdoc-Stipendien

Die Fakultät Bildung ∙Architektur ∙ Künste der Universität Siegen vergibt ab dem 1. Oktober 2019 wieder mehrere Promotions- und Postdoc-Stipendien für AbsolventInnen mit Master‐Abschluss oder Erstem Staatsexamen bzw. Promotion für jeweils zwei Jahre (mit monatlich 1.500 €, steuerfrei; bzw. 1.800 € für Postdocs).

Das Stipendium lässt sich auf zwei Zeiträume aufteilen (z. B. 6+18 Monate, 9+9 Monate), wobei die Unterbrechung 24 Monate nicht überschreiten soll.

Eine weitere Option ist, das Stipendium in Teilzeit zu beziehen. Hierbei beträgt die Höhe des Stipendiums 750 € monatlich (bzw. 900 € für Postdocs) und kann dafür 48 Monate in Anspruch genommen werden. Die Teilzeitoption wird bei außeruniversitärer Beschäftigung gewährt (z. B. Lehrkraft an Schulen), wobei der Beschäftigungsumfang 50% nicht überschreiten darf.

Themen im Rahmen des Forschungsprofils der Fakultät bzw. der Universität

Gewünscht werden Themen, die explizit an Schnittstellen zwischen einzelnen Forschungs- und Lehrbereichen der Fakultät angesiedelt sind (nämlich Architektur, Erziehungswissenschaft, Kunst, Musik, Psychologie) und die beispielsweise einen erweiterten und multiperspektivischen Blick auf Inklusion richten oder Themen aus dem Bereich der kulturellen Bildung oder der sozialräumlichen Teilhabestrategien behandeln u.v.a.m. Im Hintergrund steht das Forschungsleitziel der Fakultät II: „Gemeinschaft gestalten“. Gewünscht werden außerdem Themen, die an Schnittstellen zwischen Forschungsaktivitäten aus der Fakultät und Forschungsinitiativen der Universität zu verorten sind und die beispielsweise Verknüpfungen zu den Themenbereichen Medien oder Digitalisierung oder Medizin oder Jura aufweisen u.v.a.m.

Förderungen und Abschlüsse

Gefördert werden überdurchschnittliche AbsolventInnen von Studiengängen, vorzugsweise der Fakultät II der Universität Siegen, ferner AbsolventInnen anderer Fakultäten oder Hochschulen, die ihre Promotion bereits in einem Arbeitsbereich der Fakultät II vorbereitet haben (längstens zwei Jahre.) Der Studienabschluss sollte maximal drei Jahre zurückliegen (über Ausnahmen entscheidet die Kommission).

Studienprogramm

Über die finanzielle Zuwendung hinaus unterstützt die Fakultät II (in Abstimmung mit dem House of Young Talents der Universität Siegen) die wissenschaftliche Karriere. Die StipendiatInnen sollen durch die Organisationsform eines Kollegs voneinander profitieren: Geplant sind monatliche Arbeitstreffen mit jeweils mindestens zwei FachbetreuerInnen. Eigeninitiativen der Geförderten (Einladung von Gästen, Tagungs‐ und Forschungsreisen, Publikationen) sind ausdrücklich erwünscht und werden unterstützt.

Ansprechpartner

Wir bitten interessierte AbsolventInnen, ihre Bewerbung bis zum 23.06.2019 an Prof. Dr. Joseph Imorde unter der Adresse prodekan.internationales@bak.uni‐siegen.de in elektronischer Form einzureichen. Es gelten die Richtlinien für Stipendien der Fakultät II in der jeweils gültigen Fassung.

 
 
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